Stammzellen
Forscher erhalten grünes Licht
Forschung an humanen embryonalen Stammzellen ist seit 2002 in ingesamt 88 Fällen erlaubt worden.
Veröffentlicht:BERLIN. Nach Meinung der Bundesregierung hat sich der "potenzielle Nutzen humaner embryonaler und induzierter pluripotenter Stammzellen für die Entwicklung neuer Therapiekonzepte und Wirkstoffe deutlich konkretisiert".
Das geht aus dem 6. Erfahrungsbericht zum Stammzellgesetz hervor, der den Zeitraum von Anfang 2012 bis 2013 abdeckt. In dieser Frist sind 19 Anträge von Forschern auf Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen zu "hochrangigen" Forschungszwecken genehmigt worden.
Für elf dieser Projekte wurde auch die Einfuhr weiterer Zell-Linien gestattet. Ende April dieses Jahres ist aktuell die nunmehr 102. Genehmigung erteilt worden.
Nach dem Stammzellgesetz von 2002 ist die Forschung mit embryonalen Stammzellen verboten - es sei denn, die beim Robert Koch-Institut angesiedelte Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellenforschung (ZES) bewertet die Anträge positiv.
Erweiterung des Stammzellgesetzes in 2008
Seit Inkrafttreten des Gesetzes hat es demnach 88 Genehmigungen gegeben, die teilweise mehrfach erweitert worden sind, berichtet die Regierung. Zwischen 2012 und 2013 ist kein Antrag von Forschern auf Import von Zell-Linien abgelehnt worden.
Im August 2008 war das Stammzellgesetz insoweit erweitert worden, als dass seitdem auch Zell-Linien von Forschern verwendet werden dürfen, die zwischen Januar 2002 bis Mai 2007 gewonnen wurden. Bis Ende 2013 sind 28 dieser "neuen" Zell-Linien in insgesamt 47 Forschungsvorhaben eingesetzt worden.
Unter anderem die Deutsche Forschungsgemeinschaft hatte seinerzeit vehement die Lockerung des Gesetzes gefordert und argumentiert, mit den vor 2002 gewonnenen Zell-Linien sei keine Spitzenforschung mehr möglich.
Nach Ansicht der Regierung konnten in den vergangenen zwei Jahren "für immer mehr Anwendungsszenarien geeignete Methoden zur Herstellung funktionaler, transplantierbarer Zelltypen" aus humanen embryonalen oder induzierten pluripotenten Stammzellen entwickelt werden, ohne den gesetzlich "gewährleisteten Schutz menschlicher Embryonen einzuschränken", heißt es. (fst)