Psychisch krank im Job

Fragiler Konsens

Psychische Gesundheit: Der Konsens einer Erklärung von DGB, Arbeitgebern und Regierung reicht nicht weit.

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BERLIN. Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB), Arbeitgeberverbände und Bundesarbeitsministerium haben in einer Erklärung ein "gemeinsames Grundverständnis mit psychischer Belastung in der Arbeitswelt" formuliert.

Doch der Konsens ist wachsweich, bei konkreten Forderungen liegt man über Kreuz. So erklärt das Ministerium, es halte die Rechtsgrundlagen im Arbeitsschutz "grundsätzlich für ausreichend".

Der DGB dagegen fordert eine "Anti-Stress-Verordnung", um Regelungslücken bei psychischer Belastung im Job zu schließen. Die Arbeitgeberverbände wiederum sehen keinen Bedarf für eine solche Verordnung.

Einig sind sich die Sozialpartner hingegen bei Forderungen gegenüber anderen: GKV, Rentenversicherung und Gesetzliche Unfallversicherung sollten bei der Prävention enger untereinander sowie mit Unternehmen kooperieren.

"Angestrebt" werden müsse eine bedarfsgerechte ambulante psychotherapeutische Versorgung, die Behandlungen "ohne längere Wartezeit" gewährleistet.

Niedrigschwellige Hilfsangebote gefordert

Die Instrumente des gesetzlichen Arbeitsschutzes sowie die freiwillige betriebliche Gesundheitsförderung seien Kernelemente, um psychische Belastung bei Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und gesundheitliche Risiken zu minimieren.

"Wünschenswert" sei es, wenn bei der Gefährdungsbeurteilung Betriebsärzte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit eingebunden würden.

Die Sozialpartner betonen, dass ein Engagement der Betriebe allein nicht ausreiche. "Niedrigschwellige" Hilfsangebote, Familien-, Schulden- und Sozialberatung werden als Beispiele genannt. Für den DGB erklärte Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach, die Erklärung sei "Handlungsauftrag und kein Ruhekissen".

Nötig seien neben der Anti-Stress-Verordnung auch bessere Mitbestimmungsrechte "für klare gesetzliche Regeln im Kampf gegen psychische Belastungen am Arbeitsplatz". Doch sei es ein Fortschritt, dass Arbeitgeber anerkannt hätten, "dass psychische Erkrankungen keine Privatsache sind".

Psychische Erkrankungen sind Grund für inzwischen 13 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage. Außerdem ist diese Erkrankungsgruppe mittlerweile die häufigste Ursache für eine Frühverrentung.

Die volkswirtschaftlichen Folgekosten von psychischen Erkrankungen sind vom Statistischen Bundesamt auf knapp 29 Milliarden Euro im Jahr taxiert worden. (fst)

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