Terminservice
Freiwillig oder mit Zwang?
Die Terminservicestellen machen der KV in Baden-Württemberg Kopfzerbrechen: Reicht eine freiwillige Regelung?
Veröffentlicht:STUTTGART. Das Versorgungsstärkungsgesetz ist beschlossen - die Pflicht zu einer Terminservicestelle (TSS) für KVen damit auch. Die KV Baden-Württemberg will nach der Sommerpause eine Umfrage unter Ärzten starten, um ein Meinungsbild einholen, berichtete KV-Vorstandsvize Dr. Johannes Fechner am Mittwoch bei der Vertreterversammlung in Stuttgart.
Erfragt werden soll, ob und in welchem Umfang Fachärzte bereit wären, freie Termine an die TSS zu melden.
In einer ersten Stufe sollen Ärzte bei fehlender Meldung von Terminen per Direktkontakt "freundlich erinnert" werden. Verweigert sich dann ein Arzt immer noch, wird es spannend.
Dann erwägt die KV ein "Eskalationsszenario", an dessen Ende ein "arztbezogener Aufwandsersatz" stehen könnte.
Greifen soll diese zweite Stufe nur dann, wenn der TSS nicht ausreichend Termine gemeldet werden, um ihrem gesetzlichen Auftrag nachzukommen. Sprich: Der Arzt müsste dafür zahlen, dass die TSS sich freie Termine anderweitig organisieren muss.
Bei der Wahl der Softwarelösung für die TSS zeichnet sich ab, dass die KV auf keine selbstgestrickte Software setzt. KV-Vize Fechner betonte die Vorteile einer übergreifenden Software, die von der KV Telematik GmbH bereits entwickelt wird: Die Gesamtkosten könnten so auf alle KVen verteilt werden, zudem sei dann auch eine Schnittstelle zu den Krankenhäusern vorhanden.
Starten soll die TSS, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, Anfang 2016. Zunächst könnten Termine nur telefonisch über Service-Mitarbeiter vergeben werden, berichtet Fechner.
Erst in der zweiten Jahreshälfte soll eine "Self-Service"-Lösung für Patienten online gehen. Dann könnten Patienten sich direkt online über ein Webportal nach freien Terminen umsehen und sie buchen. (fst)