Bundestag

Versorgungsstärkungsgesetz ist beschlossen

Das Versorgungsstärkungsgesetz ist im Bundestag mit der Mehrheit der Koalition verabschiedet worden. Von der Opposition hagelte es Kritik.

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Der Bundestag hat das VSG abschließend beraten und beschlossen.

Der Bundestag hat das VSG abschließend beraten und beschlossen.

© Michael Kappeler/ dpa

BERLIN. Gesundheitspolitiker der Koalition haben das Versorgungsstärkungsgesetz (VSG) gegen Kritik aus der Opposition verteidigt. Der Bundestag verabschiedete die Reform am Donnerstagnachmittag mit Koalitionsmehrheit, die Linken enthielten sich, die Grünen stimmten dagegen. Das VSG tritt zum 1. August in Kraft.

Menschen machten sich Sorgen, ob die gute medizinische Versorgung künftig erhalten bleibe, sagte Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU). Deshalb stärke das Gesetz die Versorgung im ländlichen Raum, sagte er in der Debatte.

Es gebe bei der Aufkaufregelung keine "zentralistische Rasenmähermethode", vielmehr werde vor Ort entschieden, ob eine Überversorgung vorliege. Gröhe nannte den Vorwurf, mit den Terminservicestellen werde die freie Arztwahl eingeschränkt "puren Unsinn".

"VSG stärkt Patientenrechte"

Das VSG stärke ausdrücklich die Patientenrechte. Dazu gehöre auch der Ausbau des Angebots für eine Zweitmeinung.

Für die Linksfraktion zog Birgit Wöllert kritische Bilanz. Sie verwies auf die von den Kassen erwarteten steigenden Zusatzbeiträge. Wöllert monierte, der Anspruch auf eine Zweitmeinung gelte nur in eng umrissenen Fällen.

Die Linksfraktion forderte einen generellen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Das Gesetz verdiene durchaus seinen Namen, entgegnete für die SPD der Gesundheitspolitiker Karl Lauterbach. So würden die Bezirke verkleinert, in denen der Versorgungsbedarf gemessen wird.

Terminservicestellen seien ein Instrument zum Abbau der Zwei-Klassen-Medizin. Dagegen wertete die KBV das Gesetz auch nach den Entschärfungen der letzten Wochen als Schritt in die falsche Richtung.

So sei bei der Aufkaufregelung von nachzubesetzenden Praxen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent genauso falsch wie der ursprünglich angesetzte Wert von 110 Prozent, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Umverteilung der Ärzte vorgesehen

Grundsätzlich soll mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Verteilung der Ärzte in Deutschland verändert werden. Überversorgung in Ballungsräumen soll entzerrt, Unterversorgung in ländlichen Regionen behoben werden. Zentrale Punkte:

- Durch stärkere, vor allem finanzielle Anreize sollen Ärzte für eine Niederlassung in unterversorgten, strukturschwachen Gebieten gewonnen werden.

- Künftig soll eine Praxis in einem überversorgten Gebiet nur dann nachbesetzt werden, wenn dies für die Versorgung der Patienten sinnvoll ist. Die Einzelfallentscheidung treffen Zulassungsausschüsse (Ärzte und Krankenkassen) vor Ort.

- Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, Terminservicestellen einzurichten. Sie sollen, wenn nötig, Versicherten mit einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt vermitteln. Sollte das nicht möglich sein, kann der Patient ein Krankenhaus aufsuchen.

- Das Recht der Versicherten auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung soll gestärkt werden. So sollen unnötige Eingriffe verhindert werden.

- Zur Förderung von Innovationen in der Versorgung wird ein Innovationsfonds von 300 Millionen Euro jährlich eingerichtet - zunächst von 2016 bis 2019. (fst/dpa)

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Geringe Halbwertszeit

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Kommentare
Dr. Alexander Türstig 13.06.201515:58 Uhr

Zweitmeinung für Patienten und Zuschüsse für Ärzte:

Ist hier eine Zweitmeinung nach Aktenlage aller Befunde gemeint, oder soll/darf der Zweitarzt alle Untersuchungen selbst noch einmal kostenpflichtig erheben, wobei diese Kosten natürlich von der Gemeinschaft aller Kassenärzte (durch Honorarminderung) zu zahlen sind, keineswegs aber von den Krankenkassen, die durch ihre "Kopfpauschalen" ja freigestellt sind.
Merken Sie was: Diese "Zweitmeinung" soll aus dem gedeckelten Honorar aller Kassenärzten bezahlt werden :-D

Die Zuschüsse zur Niederlassung für Ärzte auf dem Lande sind lediglich ein einmaliger Betrag, der ebenfalls von der Gemeinschaft aller Kassenärzte (durch Honorarminderung) bezahlt wird, keinesfalls aber von den Krankenkassen, die durch ihre "Kopfpauschalen" ja freigestellt sind. Ist der Kassenarzt erst niedergelassen, sitzt er für mindestens 10 Jahre in der Zeit- und Kostenfalle einer Kassenarztpraxis.
Merken Sie was: Diese "Zuschüsse" zahlen sich die Ärzte selber durch Honorarverzicht aller Kassenärzte :-D

Dr. Alexander Türstig 12.06.201516:50 Uhr

Bessere Idee: "EBM" und "GOÄ" tauschen:

Wenn Gröhe binnen 4 Wochen kein Brötchen bekommt, lässt er sie im Gesundheitsministerium auf Kosten aller Bäckereien backen. Aber Gröhe weiß: Er kann weder Bäckern für Brötchen noch Ärzten für Kassenpatienten einfach mehr Arbeitszeit befehlen, denn das wurde bereits für Lehrer vom Gericht für nichtig erklärt.
Er kann auch Kassenärzten nicht verbieten, Privatpatienten zu behandeln, denn dann würden noch mehr Kassenzulassungen zurückgegeben, so dass Kassenpatienten immer spätere Termine erhielten. Nun sollen angestellte Klinikärzte auch noch ambulant Kassenpatienten behandeln, obwohl ihre Arbeitszeit nicht mal für die stationären Patienten in der Klinik reicht. Da hätte ich eine viel bessere Idee:
Vertauschen Sie einfach den kassenärztlichen "EBM" mit der amtlichen "GOÄ"... JA: Lassen Sie Kassenpatienten nach "GOÄ" abrechnen und verordnen Sie, dass Privatpatienten nach "EBM" abzurechnen sind => schon wäre das Problem (der "Landflucht") gelöst!

Dr. Wolfgang Bensch 11.06.201523:34 Uhr

Gröhe-Stärke für wenige Parlamentarier

Schon stark, was da wenige in Berlin mit satter GroKo-Mehrheit beschliessen!
Gröhe mit 8-minütiger Rede, durch die Bank alles stärkend, fast so wie zu Grossmutters Zeiten Wäsche mit Hoffmanns Stärke ...
"Besteht aus 100% natürlicher Reis-Stärke, Besonders gut für Berufskleidung wie z.B. Kittel, Schürzen oder Hauben. Für Weiß- und Buntwäsche geeignet."
Gröhe-GroKo-Stärke im Versorgungsstärkegesetz?

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