KBV 2020

Fünf-Punkte-Plan für die ambulante Versorgung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ihr Positionspapier KBV 2020 weiter ausgearbeitet. Mit fünf Lösungsansätzen will die KBV die ambulante Medizin stärken.

Von Anne Zegelman Veröffentlicht:
Blick in die Zukunft: Die KBV will künftig stärker auf den Versorgungsbedarf der kommenden Jahre schauen.

Blick in die Zukunft: Die KBV will künftig stärker auf den Versorgungsbedarf der kommenden Jahre schauen.

© Andreas Haertle/stock.adobe.com

BERLIN. Die Politik darf keine Zeit mehr verlieren, sondern muss die Weichen für den Strukturwandel jetzt stellen, mahnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Am Dienstag präsentierte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen in Berlin fünf Lösungsansätze zur Stärkung der ambulanten Versorgung. Sie basieren auf der Ausarbeitung des im Mai 2016 vorgestellten Positionspapier KBV 2020.

Dabei wird klar: Die KBV will sich stärker am Bedarf der Zukunft orientieren. Außerdem sollen bestehende regionale Versorgungsstrukturen in den Blick rücken.

Wesentlich sei insgesamt eine bessere Planbarkeit für KVen und Krankenkassen. Die fünf Vorschläge sollen dazu beitragen, den Ausgabenanstieg im Gesundheitswesen zu mindern, unnötige Krankenhausfälle zu reduzieren und damit die Versorgung effizienter und enger am Bedarf der Versicherten auszurichten, hieß es.

Das Positionspapier gilt als gesundheitspolitische Agenda für die künftige Bundesregierung. (aze)

 

  1. Der Fünf-Punkte-Plan im Einzelnen:
  2. Längerfristige Planung: Krankenkassen und KVen müssten vorausschauend agieren können. Das geht allerdings nicht, wenn sie veraltete Daten als Grundlage nehmen. "Behandlungsmöglichkeiten werden durch Ereignisse bestimmt, die vor drei bis vier Jahren stattgefunden haben", kritisiert die KBV. Versorgungsstrukturen müssten deshalb stärker an den Anforderungen der Zukunft ausgerichtet werden.
  3. Die Re-Regionalisierung (Rückverlagerung der Vertragskompetenz auf die Landesebene) soll fortgesetzt werden. Die Politik soll die Gesamtvertragspartner dazu verpflichten, kassenartenspezifische Maßnahmen zu vereinbaren, um ambulante Strukturen zu fördern.
  4. Vorbilder im Blick: Statt an bundesdurchschnittlichen Mittelwerten sollen sich die Gesamtvertragspartner an regionalen Beispielen orientieren, in denen das "ambulante Potenzial" bereits jetzt ausgeschöpft wird. Sie sollen angemessen finanziert werden.
  5. Regionale Besonderheiten der Morbiditätsstruktur sollen bei der Kalkulation des Behandlungsbedarfs stärker berücksichtigt werden, ebenso wie die regionale Kosten- und Versorgungsstruktur.
  6. Klare Perspektiven: "Versorgungsziele können nicht jährlich wechseln", heißt es im fünften Punkt – gewährleistet werden müssten stabile Rahmenbedingungen. Für strukturelle Weiterentwicklungen der Versorgung müssten Kassen und KVen mehrjährige Vereinbarungen schließen können.

Das KBV-Positionspapier "Freie Bahn für den notwendigen Strukturwandel" ist zu finden auf

http://tinyurl.com/yc8muv44

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