Abwahlanträge

Fundamental-Krach in der KBV

Der Streit in der Führungsspitze der KBV eskaliert. Die Sonder-VV am Freitag brachte keine Klärung. Am Nikolaustag wird über die Abwahlanträge gegen Andreas Köhler und Regina Feldmann entschieden.

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Vor einem Jahr sah es noch nach Einheit aus: Feldmann und Köhler Ende 2012.

Vor einem Jahr sah es noch nach Einheit aus: Feldmann und Köhler Ende 2012.

© Florian Schuh / dpa

BERLIN. Die Sondervertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am vergangenen Freitag hat den Streit unter den beiden Vorständen Dr. Andreas Köhler und Regina Feldmann nicht befrieden können.

Im Gegenteil: Am Mittwoch hatte Feldmann die Auseinandersetzung damit eskaliert, indem sie Köhler mit einer völlig neuen Geschäftsordnung für die KBV konfrontierte.

Danach sollte die KBV in eine hausärztliche und eine fachärztliche Sektion aufgespalten werden, mit jeweils einem eigenen Vorstand an der Spitze. Das Ziel sollte eine Parität zwischen dem haus- und dem fachärztlichen Versorgungsbereich sein. Die Vorsitzenden der Vertreterversammlung hatte Feldmann nicht informiert.

Diesem Organisationsmodell trat KBV-Chef Köhler nach Informationen der "Ärzte Zeitung" energisch entgegen und plädierte mit einem Antrag für die Einheit der KBV.

Er verstehe sich als Vorstandsvorsitzender als Repräsentant aller Vertragsärzte, hieß es am Freitag aus VV-Kreisen. Diesen Antrag verband Köhler mit der Vertrauensfrage.

Der Antrag von Feldmann fand lediglich 16 Stimmen und verfehlte damit die Mehrheit deutlich. Wie aus Teilnehmerkreisen verlautete, waren zwar nicht alle Mitglieder anwesend, maximal sollen es 56 (von 60) gewesen sein. Die Abstimmungsniederlage für Feldmann und die hausärztlichen Mitglieder der Vertreterversammlung führte dazu, dass diese die Sitzung verließen.

Hingegen fand anschließend der Antrag Köhlers in geheimer Abstimmung eine Mehrheit von 34 Stimmen bei fünf Enthaltungen. Das bedeutet, dass die VV Köhler auch ihr Vertrauen ausgesprochen hat. Köhler sieht dies auch als ein wichtiges Mandat für die Vertretung vertragsärztlicher Belange mit Blick auf die derzeit stattfindenden Koalitionsverhandlungen.

Ungeachtet dessen fand ein Antrag auf Abwahl beider KBV-Vorstände die notwendige Zahl von Unterstützern - "ein Warnzeichen an den Vorstand", so der stellvertretende Vorsitzende der Vertreterversammlung. Darüber wird nun am 6. Dezember in der ordentlichen KBV-Vertreterversammlung entschieden. Eine Abwahl erfordert eine Zwei-Drittel-Mehrheit.

Sachfragen wie der umstrittene Hausarzt-EBM und dessen Nachbesserungen, die bis Ende November ausgehandelt sein sollen, wurden in dieser Vertreterversammlung nicht beraten. (HL/iss/fst/bee/af)

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