Spahn-Verordnung

GBA soll schneller über neue Methoden entscheiden

Neue Methoden sollen schneller im Gemeinsamen Bundesausschuss bewertet werden. Dafür zieht Jens Spahn jetzt die Verordnungs-Option.

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Berlin. Erstmals per Verordnung will Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen und stationären Versorgung straffen, beschleunigen und strukturieren.

Die Ermächtigung zur „Verordnung über die Verfahrensgrundsätze der Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung und im Krankenhaus“ hat der Bundestag mit dem Gesetz zur Errichtung des Implantateregisters am 12. Dezember 2019 beschlossen.

Binnen zwei statt drei Jahren

Über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden soll der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) künftig binnen zwei statt wie bisher binnen drei Jahren entscheiden müssen. Eingeschlossen werden sollen eingehende, aber höchstens ein Jahr dauernde Recherchen zum bereits vorhandenen Wissensstand zum Beispiel durch das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dazu kommen detaillierte Vorschriften zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Beschlüsse.

Aktualität gewinnt die Verordnung unter anderem dadurch, dass sie detailliert auf die Bewertung diagnostischer Methoden eingeht. So sollen ausdrücklich Querschnitts- und Kohortenstudien herangezogen werden, aus denen sich alle diagnostischen Kenngrößen zur Testgenauigkeit wie Sensitivität, Spezifität sowie die Wahrscheinlichkeit falsch positiver und negativer Ergebnisse ablesen lassen. (af)

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