Sonder-VV der KBV

Gassen verliert im ASV-Streit

Die schweren Verlaufsformen als Zugangsvoraussetzung für die ASV sollen bleiben: Auf der Sonder-VV der KBV hat sich die Mehrheit der Vertreter gegen die Position von KBV-Chef Gassen durchgesetzt.

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NEU-ISENBURG. Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hält am Kriterium der schweren Verlaufsformen von Krankheiten als Zugangsvoraussetzung für die Teilnahme an der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) fest.

Das ist ein zentrales Ergebnis der nichtöffentlichen Sonder-VV am Donnerstagnachmittag.

Damit setzte sich die Mehrheit der Vertreter gegen die Position des KBV-Vorsitzenden Dr. Andreas Gassen durch. Er hatte sich gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, in einem Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) für die Streichung des Kriteriums der schweren Verlaufsformen ausgesprochen.

Das hatte bei vielen KVen für Empörung gesorgt - und für die Einberufung der Sonder-VV.

Rücktritt von Gassen kein Thema

Nach Angaben aus Teilnehmerkreisen hat Gassen auf der Versammlung erneut eingeräumt, dass die mangelnde Abstimmung mit den KVen ein Fehler war, aus dem er aber gelernt habe. Ein Rücktritt des KBV-Chefs war kein Thema. Alles in allem sei die Sitzung "unspektakulär" verlaufen, hieß es.

In einem vom KBV-Vorstand eingebrachten Antrag mit den Forderungen des KV-Systems zur ASV tauchte das Thema der schweren Verlaufsformen nicht auf.

Auf Wunsch der Mehrheit der Vertreter wurde aber explizit aufgenommen, dass die KBV sich dagegen ausspricht, im Gesetzgebungsverfahren die schweren Verlaufsformen als Zugangsvoraussetzung zu streichen.

Die Mehrheit der KV-Vorstände sieht darin offenbar eine Schutzmaßnahme gegen die Abwanderung von Leistungen an die Kliniken. Mit der Ergänzung erhielt der Vorstands-Antrag dann eine große Mehrheit. (eb)

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