Vor KBV-VV
Gassen räumt im ASV-Streit Fehler ein
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung steht am Donnerstag vor einer schweren außerordentlichen Sitzung. Thema ist die ASV - und daran scheiden sich die Geister von Haus- und Fachärzten.
Veröffentlicht:BERLIN. Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) soll im Mittelpunkt der außerordentlichen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am Donnerstag stehen.
"Das KV-System muss sich der Frage stellen, wie es sich zu dieser Versorgungsform positionieren will", sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen vorab am Mittwoch in Berlin.
Er sei zuversichtlich, dass die Vertreterversammlung eine Position entwickele. Gassen betonte, politisch und innerhalb des KV-Systems nicht angeschlagen zu sein.
Die Einberufung der außerordentlichen Versammlung sei kein indirektes Misstrauensvotum gegen seine Person.
Gassen räumte ein, dass sein Alleingang in Sachen ASV mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, "die KVen durchgerüttelt" habe.
"Konstruktive" Diskussion im Nachgang
"Das war suboptimal", sagte Gassen. Im Nachgang sei die Diskussion innerhalb des KV-Systems "konstruktiv" gewesen.
Das Versorgungsstärkungsgesetz habe die ASV wieder in den Fokus gerückt. Bislang sei die besondere, sektorenübergreifende und interdisziplinäre Versorgungsform "kein Herzensthema" der Ärzte.
Skeptischer zeigte sich KBV-Vize Regina Feldmann. Sie forderte, die Beziehung zwischen der ASV und dem Sicherstellungsauftrag zu analysieren.
"Wir müssen regeln, dass die ASV die Grundversorgung durch Haus- und Fachärzte nicht bedroht. Das tut sie nämlich", sagte Feldmann.
Die Politik habe die Regelungen zur ASV zu unklar gelassen. Werde die Abrechnung der ASV auch für die Krankenhäuser nicht bei der KBV angesiedelt und gleichzeitig das Zugangskriterium "schwere Verlaufsformen abgeschafft", drohe die Schwächung der Grundversorgung.
Patienten wanderten ins Krankenhaus ab, die KBV habe weniger Einnahmen und Ärzten drohe eine höhere Verwaltungsumlage.
KVen drängten auf die außerordentliche Sitzung
Auf die Einberufung der außerordentlichen Versammlung hatten die Vorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigungen gedrängt.
Zuvor hatte Gassen gemeinsam mit dem Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, einen Brief an Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) gerichtet.
Darin schlugen sie vor, die schweren Verlaufsformen als Zugangsvoraussetzung für die ASV zu streichen und stattdessen die im Versorgungsstärkungsgesetz geplante "Ewigkeitsgarantie" für Kliniken zu streichen, die spezialfachärztliche Versorgung nach dem alten Paragrafen 116b anbieten.
Der neue Paragraf 116b sieht ein Erlöschen dieser Zulassungen nach bestimmten Fristen vor. Grund für die Forderung nach dem Wegfall der schweren Verlaufsformen als Zugangsvoraussetzungen sei, dass sie schwer zu greifen seien.
Die ASV solle nur Patienten mit schweren Erkrankungen betreuen. Davon die schweren Verlaufsformen zu definieren sei schwierig.
"Das Regelwerk ist nicht griffig. Das ist kein reiner Quell der Freude", sagte Gassen. Die Selbstverwaltung habe alles getan, um die ASV "ungangbar" zu machen.
Viele KV-Obere fühlen sich düpiert
Viele KV-Obere fühlten sich von Gassens Alleingang düpiert. Sie forderten von der KBV-Spitze, einen weiteren Brief an den Minister zu verfassen und eine mögliche Aufgabe der schweren Verlaufsformen an Bedingungen zu knüpfen.
Das ist auch die Position von Regina Feldmann. Dann müsse die Liste der Krankheiten, die für die ASV vorgesehen sind, angepasst werden, sagte Feldmann am Mittwoch.
Als Beispiel nannte sie die Herzinsuffizienz, die von der Liste gestrichen werden müsse.
Diese Patienten würden sowohl von Haus- als auch von Fachärzten der Grundversorgung versorgt.
Sie befürchte, dass diese Patienten in die Krankenhäuser gezogen würden, wenn jede Form der Herzinsuffizienz ein Fall für die ASV werden würde.
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