Notfallsanitäter

Gefahr für die Notfallmedizin?

Das Notfallsanitätergesetz lässt bei Notärzten alle Alarmglocken läuten. Im Bundestag warnten Ärzte davor, die Mediziner durch den neuen Berufsstand ersetzen zu wollen. Nicht nur die Rettungsdienste halten diese Vorbehalte für stark übertrieben.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Immer ein Fall für den Doktor?

Immer ein Fall für den Doktor?

© Rüdiger Wölk / imago

BERLIN. Die Bundesärztekammer und Verbände der Notfallmediziner und Anästhesisten haben den Entwurf des Notfallsanitätergesetzes scharf angegriffen. Umstritten sind die Passagen, die den Notfallsanitätern "invasive Maßnahmen" und das "eigenständige Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen" erlauben würden.

Unterschiedliche Meinungen gibt es auch zu den im Gesetzentwurf genannten Kosten von 42 Millionen Euro im Jahr für den neuen Beruf. Die geplante neue Berufsgruppe in den Rettungsfahrzeugen als Unterstützer für die Notärzte an und für sich stößt dagegen auf allgemeine Zustimmung.

In einer Expertenanhörung im Bundestag warnte Dr. Annette Güntert von der Bundesärztekammer vor zu hohen Erwartungen an das Gesetz.

Weder werde das neue Berufsbild die präklinische notfallmedizinische Versorgung der Patienten verbessern, noch ließe sich damit Geld sparen, wie es der Entwurfstext andeute.

Vielmehr drohe eine Verschlechterung der Notfallversorgung und der Patientensicherheit, da die geplante dreijährige Ausbildung für die Sanitäter nicht ausreiche, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen und Komplikationen zu beherrschen.

Damit sei auch zweifelhaft, ob die aufgewertete Ausbildung tatsächlich Behandlungsfolgekosten einsparen helfe.

In dieses Horn stieß auch Frank Riebandt, der die Notärzte in Deutschland vertrat. Nicht einmal die Approbation biete ausreichende Sicherheit zur Versorgung von Notfallpatienten. Deshalb gebe es die Zusatzweiterbildung "Notfallmedizin".

Selbst Pflegepersonal benötige eine zweijährige Zusatzqualifikation, um auf Intensivstationen eingesetzt werden zu können. dennoch billige ihnen der Gesetzgeber derartig weitreichenden Kompetenzen wie den neuen Notfallsanitätern nicht zu, sagte Riebandt.

Weniger rigide äußerte sich Professor Bernd Böttiger für die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin. Bei den in Frage stehenden heilkundlichen und invasiven Tätigkeiten könne es sich ja nur um solche handeln, die der Sanitäter tatsächlich erlernt habe und beherrsche.

Wichtiger sei zu verhindern, dass mit dem Gesetz die "notarztfreie Notfallrettung" etabliert werde.

Deshalb sollten die Sanitäter lediglich bis zum Eintreffen des Notarztes Verantwortung tragen und nicht selbstständig den Transport ins Krankenhaus organisieren dürfen.

Weniger Absolventen erwartet

Die Gegenreden hielt Marco König vom Deutschen Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) und der Einzelsachverständige Dr. Christopher Niehues. "Es geht nicht um Notfallnarkose, um Thoraxdrainage oder darum, Hälse aufzuschneiden, wenn von invasiven Maßnahmen die Rede ist", sagte König in der Anhörung.

Es gehe in erster Linie um Reanimation, die Linderung der Luftnot und die Gabe von Schmerzmitteln.

Schmerzmittel zu verabreichen, sei nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erlaubt, ergänzte Niehues. Schon dies falle unter den Begriff invasiv. Selbst bei schweren Verbrennungen dürfe der Notfallsanitäter keine medikamentöse Schmerztherapie einleiten.

Dies erlaube das Gesetz nur dann, wenn eine konkrete Verschlechterung des Zustandes des Verletzten zu erwarten sei. Das sei aber trotz Schmerzen nicht immer unbedingt der Fall.

Niehues plädierte daher für mehr Kompetenzen für die Notfallsanitäter, um den Anspruch der Patienten auf optimale medizinische Versorgung befriedigen zu können.

Umstritten war in der Anhörung auch, ob der Gemeinsame Bundesausschuss beauftragt werden solle, eine Richtlinie zur Übertragung von Aufgaben auf die neue Berufsgruppe erarbeiten solle.

Während Niehues sich dafür aussprach, um bundesweit geltende Grundregeln zu erhalten, auf denen die regional unterschiedlichen Vorgaben der Ärztlichen Leiter von Rettungsdiensten aufsetzen könnten, sprach der Einzelsachverständige Dr. Hartwig Marung dem GBA die Kompetenz an dieser Stelle ab.

Auch die BÄK war dagegen, den GBA einzuschalten, und verwies auf die Empfehlungen der Kammer zu Delegation und Substitution ärtztlicher Leistungen.Ein uneinheitliches Bild ergab sich auch bei der Diskussion über die Finanzierung.

38 Millionen Euro mehr im Jahr soll laut Gesetzentwurf die gesetzliche Krankenversicherung für die Ausbildung der neuen Berufsgruppe aufbringen. Das stieß auf die "grundsätzliche Ablehnung" durch die Kassenseite.

Der Rettungsdienst sei eine öffentliche Aufgabe und müsse daher aus Steuermitteln getragen werden, sagte Robin Rüsenberg vom GKV-Spitzenverband. Zudem gehe die GKV von Mehrkosten bis zu 200 Millionen Euro im Jahr aus.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft schätzt die Belastungen nur für die Ausbildungskrankenhäuser auf 62 Millionen Euro im Jahr. Der Berufsverband Rettungsdienst geht dagegen von sinkenden Ausbildungszahlen und damit auch -kosten aus.

Derzeit würden etwa 4000 Rettungsassistenten im Jahr ausgebildet. Mit der Aufwertung des Berufes steige dessen Attraktivität, die derzeit noch hohe Fluktuation sinke. Die Zahl der Absolventen werde daher auf 2000 bis 2500 zurückgehen.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2024 im Gesundheitswesen

Leitartikel zu Impfvereinbarungen

Impfungen von der STIKO zur Regelversorgung: Zwei Schleifen zu viel

Kommentare
Maximilian Micka 07.03.201312:11 Uhr

Antwort an Herrn Christian Soll

Geschätzter Herr Soll,
ich habe Ihren Kommentar mit großer Aufmerksamkeit gelesen und erlaube mir Ihnen in den folgenden Punkten zu widersprechen:
1. Standesdenken
Ich darf feststellen, daß Ihre Meinung von uns Ärzten nicht besonders groß ist. Sie verweisen auf die Unfähigkeit der Hausärzte und der Notärzte mit dem Tenor: "Gott sei Dank ist ein Rettungssanitäter dabei, sonst würde der Patient ja gar nicht überleben....".
Ich finde diese Haltung sehr schade, torpediert sie doch die Möglichkeit dieses Thema sachlich anzugehen. Ich müßte dann unseren Ärztejargong zitieren und von Möchtegernhelden sprechen, die vor Ankunft des Arztes bereits die drei (SIC!!) besten Venen des Patienten verstochen haben, die mir zu einem dringenden Transport eines jungen Patienten mit Hals-Nacken-Verspannung in die Neurologie raten, obwohl der Patient nach kurzer Behandlung zuhause bleiben kann (alles persönlich und genau so schon erlebt).
Ich schlage vor, wir sprechen lieber von der kompetenten und kompetenzerweiternden Zusammenarbeit, wo meine Rettungsassistenten froh über mein Erscheinen sind, weil in diesem Moment jemand da ist, der eine breitere Fachkenntnis in der Medizin insgesamt hat und die tiefe notfallmedizinische Fachkenntnis der Sanis ergänzt und weil jemand da ist, der alles medizinische Handeln bis zur Übergabe juristisch verantworten kann.
Ich jedenfalls wünsche Ihnen viel Freude beim Gespräch mit dem Richter, wenn sie einen Patienten mit Ihren 5 mg Mida und 50 mg Ketanest in die Apnoe gespritzt haben. ("Ja mei- da muß man halt bebeuteln / Wofür gibt''s Anexate ...." OK - viel Spaß beim Gespräch mit ihren Kollegen und Vorgesetzten, ob das jetzt notwendig war.) So viel zum Standesdenken. Prüfen Sie bitte Ihr eigenes!
2. Ausbildung und Fähigkeiten
Sie werden mir zustimmen, daß es in jedem Beruf Typen gibt, die sich das vor der Berufswahl besser überlegt hätten. Das gilt auch bei Ärzten. Aber nicht ausschließlich und auch nicht im besonderen.
Ich schlage mal vor, sie setzen sich mal nur für eine Woche an die Stelle eines der von Ihnen so offensichtlich verachteten Hausärzte und übernehmen seine Verantwortung. Es wird Ihnen im Laufe des ersten Vormittages bereits der Hochmut vergangen sein! Eine Beurteilung, ob ein Arzt fähig ist oder nicht steht Ihnen leider als Nicht-Arzt nicht zu! Sie können die Hälfte der Beweggründe eines Arztes während seiner Behandlung nicht nachvollziehen. Ob Sie dann im Nachhinein recht haben oder nicht spielt keine Rolle. Miteinander sprechen wäre aber hilfreich.
3. Liquidation
Ein Notarzt wird im Einsatz nur für den Patientenkontakt sowie und die Leistungen, die er erbringt oder anordnet. Die Bereitschaftspauschale ist meist vernachlässigbar.
Ein Rettungssanitäter erhält für eine gewisse Dienstzeit einen Stundenlohn - egal was und wieviel er arbeitet.
Nachdem der Rettungssanitäter hauptberuflich seiner Tätigkeit nachgeht und der Notarzt oft in seiner Freizeit tätig ist (Nachts, Wochenende, Feiertage) spielt die Einsatzdichte für den Sani selbstverständlich eine untergeordnete Rolle - im Gegensatz zum Notarzt. Ich persönlich ärgere mich über jede "Nullrunde" in der ich meine Familie vernachlässigt habe, meine Freizeit geopfert habe und vielleicht zusätzliche Strapazen auf mich genommen habe wenn ich nicht einen zusätzlichen Cent dabei verdient habe. Wollen Sie mir das mißgönnen? Oder halten Sie einfach meine Tätigkeit insgesamt für überflüssig? Glauben Sie mir, wenn ich sage, daß ich bei einer mittleren Einsatzdichte von 1,7 Einsätzen pro 24 h (SIC!!) mit einer durchschnittlichen Vergütung pro Patient von ca. 100 Euro VOR Steuern berechtigterweise über die Rentabilität meines Tuns Gedanken mache? Und gehen Sie mit mir konform, daß ich, wenn ich dies nun schon seit über 8 Jahren mache, dies auch aus durchaus nichtmateriellen Gründen tue? Ich finde, sie sollten Ihre Überheblichkeit in diesem Punkt nochmal auf den Prüfstand stellen!
4. "Von GIs für GIs": Amerikanisc

Anne C. Leber 11.02.201310:05 Uhr

Leserzuschrift von Dr. Gerhard Schnorrenberg

Sind Notärzte nötig?
Ein Notarzt trägt eine Fachbezeichnung und darf nicht mit einem Bereitschaftsdienst ausübenden Arzt verwechselt werden.
Im Rahmen des Rettungsgesetzes werden hervorragende Rettungssanitäter ausgebildet, die der fachgerechten Erstversorgung üblicher Notfälle vollauf gerecht werden. Überwiegend müssen sie, häufig genug vor dem Eintreffen eines Notarztes, als Erstbetreuer die richtigen Entscheidungen treffen und kompetent eingreifen. Dafür wurden und werden sie unterrichtet. Durch tägliche, praktische Einsätze routiniert erwarben und erwerben sie Erfahrungen, insbesondere bei Reanimationen, die vielen Ersthelfern, meist jungen Notärzten, überlegen sind.
Die tägliche Praxis lehrt, dass Notfallpatienten in aller Regel umgehend mit Blaulicht und Martinshorn in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dies ist verständlich, da die Erstversorger meistens die Notfallpatienten und deren Krankengeschichte nicht kennen. Deshalb können sie nur das akute Geschehen beurteilen. Hinzu kommt, dass für ein anderes Verhalten, insbesondere des Notarztes, Verantwortung übernommen werden müßte, die unangenehm belastet.
Rettungssanitätern bleibt aus rechtlichen Gründen nichts anderes übrig, als nach der Erstversorgung das nächste, zuständige Krankenhaus anzusteuern. Das Gleiche veranlaßt nahezu ausschließlich auch der Notarzt.
Was also ist die besondere Bedeutung eines Notarztes? Durch ihn entstehen nur zusätzliche Unkosten (Notarztwagen, Vorhalten einer entsprechenden Ausrüstung des Wagens, Bezahlung des Einsatzes und der Bereitschaftsdienstzeit) ohne zusätzlichen Gewinn für den Patienten.
Blaulicht und Martinshorn sind heute Standard und suggerieren, es gäbe heute wesentlich mehr Notfälle als etwa vor 30 oder 40 Jahren. Es stimmt, es wird mehr Aufwand und amerikaähnliche Agitation in vorgeschriebener Zeit als früher getrieben bei wohl gleichbleibender Morbidität der Bevölkerung.
Die Zunahme von Notfalleinsätzen hängt sicher auch damit zusammen, dass Hausärzte durch die politisch gewollte Reduzierung von Hausbesuchen immer weniger von akuten Krankheitsexacerbationen ihrer Patienten unterrichtet werden, da geradezu reflexartig und in der Annahme, der Hausarzt käme sowieso nicht, Notrufe an eine Leitstelle gehen. Die Empfehlung, in Notfällen erst den Hausarzt zu informieren und zu bestellen, erst dann die Leitstelle zu alarmieren, wurde längst ad acta gelegt. Dieses Handeln bedeutet sicher in vielen Fällen eine nicht geringe Kostensteigerung im Gesundheitswesen durch unnötige Notfallversorgung und Krankenhauseinweisung. Doch scheint dies den Krankenkassen und den ärztlichen Selbstverwaltungen unerheblich.
Brauchen wir also den Notarzt? - In mit potenten und geübten Rettungssanitätern ausgestatteten Regionen: Nein. Dies mag in unterversorgten Landkreisen nicht zutreffen und dort notärztlicher Sachverstand gefragt sein. Was wir jedoch unbedingt brauchen, um unnötige, kostenaufwendige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, ist der dienstbereite und verantwortungsvolle Allgemeinmediziner, der für dringende, als Notfall erklärte Besuche bezahlt wird und nicht einen Teil von ihnen umsonst machen muß. In medizinischen Akutsituationen, in denen der behandelnde Arzt nicht erreichbar ist oder ein Unfallgeschehen vorliegt, reicht in gut versorgten Bereichen der Einsatz von Rettungssanitätern.
Dr. Gerhard Schnorrenberg,
Allgemeinarzt aus Kiefersfelden

Maximilian Micka 04.02.201312:35 Uhr

Wer trägt eigentlich die Verantwortung?

Als Haus- und Notarzt sehe ich die Problematik so:

Ich kenne genug erfahrene Rettungssanitäter, die eine Neuetablierung des Notfallsanitäters ablehnen. Diese - in meinen Augen sehr kompetenten und durch lange Dienstzeit auch sehr erfahrenen Sanitäter - haben schon teilweise die Einrichtung des "Rettungsassistenten" erlebt, dabei viel erhofft und wurden kläglich enttäuscht. Anstelle von mehr Kompetenz kam mehr Bürokratie, dem Patienten wurde damit nicht geholfen.
Der Notfallsanitäter (schon alleine die Namensgebung ist für die bisher arbeitenden Sanis herabsetzend) wird also auch nicht die Verbesserung bringen die er soll.
Wie stellen wir uns denn die Dienstplanung vor?
Wer muß auf einem Retter fahren?
Wieviele Stellen pro Rettungswache sollen dafür geschaffen werden?
Was ist mit den Kollegen, die bereits fahren?
Was ist mit der Vergütung und wie gut (oder schlecht) soll der Viertelgott unterm Martinshorn bezahlt werden?

WER ÜBERNIMMT DIE VERANTWORTUNG BEI EINEM KUNSTFEHLER????
Soll sich der Sani dann selbst versichern? Oder macht das der Rettungsdienst? Wer übernimmt diese zusätzlichen Kosten, wenn jetzt in der medizinischen Versogung hinten und vorne alles fehlt. Kann der Rettungsdienst dann verklagt werden, wegen eines nicht alles absichernden Algorhytmus, der zwar eine Medikamentengabe vorschlägt aber den Sani dann wohlmöglich mit den Nebenwirkungen und Komplikationen alleine und ohne Spielräume läßt.
Was soll dann der Arzt sagen, wenn er nicht nur zur Analgesie gerufen wird sondern zusätzlich zu einer "iatrogenen" Komplikation. Vielen Dank?!

Wie wäre es stattdessen mit etwas Kommunikation?
Wie wäre es stattdessen mit etwas Geduld?
Wie wäre es stattdessen mal damit, die verdammte Politik und das Schachern aus taktischen Gründen wegzulassen?
Wie wäre es damit, die Kassen kräftig für ihre schlechte Zahlungsmoral zur Verantwortung zu ziehen. Hier liegt nämlich in der größte Bremsklotz in der medizinischen Versorgung begraben - auch in der Notfallmedizin.
Wie sollen wir Nachwuchs für unterbesetzte Standorte gewinnen, wenn nur 75% Abschlag pro Einsatz an den Notarzt bezahlt werden?
Das Problem mit der Versorgung der Bevölkerung ist auf anderem Niveau gelagert und es wird Zeit nicht an einzelnen Blättchen zu zupfen sondern die Wurzeln anzugehen.

Prof. Dr. Ingo Heberlein 01.02.201310:27 Uhr

Warten auf den Notarzt?

Das Elend der Diskussion zeigt das Ärzteblatt dieser Woche: zuerst plädiert der Präsident der ÄK Thüringen gegen eine Kompetenzausweitung im Notdienst. Eine Seite später fordert ein Allgemeinarzt von der Front für für Notfallkenntnisse und -kompetenz der Pflege: die verfasste Ärzteschaft muss aus den Schützengräben klettern!
Es ist doch irrwitzig, eine - in der Qualaifikation höchst unterschiedlich besetzte - Leitstelle über die Notarztindikation entscheiden zu lassen, statt das den Kräften vor Ort zuzutrauen. Die sollen dann warten, bis der Notarzt kommt? statt den Patienten so schnell wie möglich in die Klinik zu schaffen? Das ist nicht nur die Aufforderung zu strafbarer unterlassener Hilfeleistung. Es grenzt an Täterschaft durch Unterlassen.
Prof. Dr. Ingo Heberlein

Jürgen Gollwitzer 31.01.201319:23 Uhr

Um was geht es den ärztlichen Standesvertretungen überhaupt?

Um es gleich am Anfang zum 150.000-sten mal nochmals auf den Punkt zu bringen: Keiner der sich von rettungsdienstlicher Seite ernsthaft mit diesem Thema beschäftigt und an dieser Diskussion teilnimmt möchte den Notarztdienst abschaffen. Ziel ist der synergetisch sinnvolle Einsatz beider Module unter Ausnutzung aller Ressourcen zum Vorteil des Patienten.
Bei so viel geistigem Nebel in den Aussagen der meisten Vertretern der ärztlichen Standesvertretungen muss jedoch bezweifelt werden, dass diese dies verstanden haben. Die Argumentationen dieser lassen eigentlich nur einen Schluss zu; es geht schon lange nicht mehr um das Beste f. d. Patienten sondern um die Sicherung der eigenen Pfründe.
Hut ab vor jenem Politiker (J. Spahn - CDU/CSU) welcher endlich den A.... in der Hose hatte und mit seiner Frage an Fr. Dr. A. Güntert (BÄK) „Habe ich Sie gerade richtig verstanden, dass wir die Kosten des Notfallsanitätergesetzes einsparen und an die Ärzteschaft auszahlen sollen?“, wenn auch noch verhalten und durch die Blume, durchblicken zu lassen dass es hier den ärztlichen Ständen wohl ums Geld gehe. Schön dass die Politik langsam aufwacht.
Wir können alle nur hoffen, dass letztendlich der Patient und nicht die ein oder andere Standesvertretung in dieser Angelegenheit als Sieger das Feld verlässt.
IAFCCP Germany e. V.

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leitartikel zu Impfvereinbarungen

Impfungen von der STIKO zur Regelversorgung: Zwei Schleifen zu viel

Der positive Jahresrückblick

Diese guten Nachrichten gab es 2024 im Gesundheitswesen

Lesetipps
Krankenkassen haben zum Jahreswechsel schlechte Botschaften für ihre Mitglieder: die Zusatzbeiträge steigen stark. Die Kritik an versäumten Reformen der Ampel-Koalition ist einhellig.

© Comugnero Silvana / stock.adobe.com

Update

70 Kassen im Beitragssatz-Check

Höhere Zusatzbeiträge: So teuer wird Ihre Krankenkasse 2025