Ärztekammern

Geschlossen gegen Sterbehilfe

Die Ärztekammern sprechen in der Sterbehilfe-Debatte mit einer Stimme. In einer gemeinsamen Erklärung lehnen die Vertreter der Kammern den ärztlich assistierten Suizid ab. BÄK-Präsident Montgomery will mehr Ärzte zu Spezialisten in der Palliativmedizin weiterbilden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:

BERLIN. Die Ärztekammern demonstrieren in der Sterbehilfedebatte Geschlossenheit. Die Mitwirkung des Arztes bei der Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe.

"Unsere Haltung in dieser Debatte ist ebenso einheitlich wie eindeutig", betonte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), Professor Frank Ulrich Montgomery, am Freitag in Berlin.

Die Ärzteschaft brauche den ärztlich assistierten Suizid in Deutschland nicht. Ihr Wunsch an die Politik sei, jede organisierte Form von Sterbehilfe sowie die Werbung dafür zu verbieten.

Die Vertreter der Landesärztekammern und der BÄK reagierten mit einer gemeinsamen Erklärung auf Forderungen von Politikern, das Standesrecht zu vereinheitlichen.

Sieben Landesärztekammern haben die Formulierungen des 114. Ärztetages in Kiel nicht wörtlich in ihre Landesberufsordnungen übernommen.

In der Orientierungsdebatte des Bundestags zum assistierten Suizid am 13. November war daher von einem "standesrechtlichen Flickenteppich", den es zu beseitigen gelte, die Rede gewesen.

"Wir haben dieselbe Haltung"

Alle Ärzte in Deutschland hätten die Verpflichtung, Sterbenden beizustehen. Diese Grundaussage werde durch zum Teil länderspezifische Formulierungen des Paragrafen 16 der Musterberufsordnung nicht in Frage gestellt.

"Wir haben keinen Flickenteppich, wir haben föderal unterschiedliche Formulierungen, aber dieselbe Haltung", sagte Montgomery ausdrücklich im Namen der 17 Kammerpräsidenten.

In ihrer Erklärung begrüßen die Ärztekammern die Diskussion auch über die Möglichkeiten der Palliativmedizin. Montgomery kündigte an, mehr Ärzte zu Spezialisten in Palliativmedizin weiterbilden zu wollen als bisher.

Zudem wolle die BÄK anhand von Fallbeispielen über die Chancen dieses therapeutischen Verfahrens informieren, um Ärzten die Sorge zu nehmen, mit hohen Dosen an Schmerzmitteln überschritten Ärzte die Grenze zur aktiven Sterbehilfe.

Solange ein Arzt die Linderung des Leidens seines Patienten zum Ziel habe, gebe es keine Probleme. "Man kann das als Arzt hervorragend und in guter Ausübung ärztlicher Prinzipien gestalten", sagte Montgomery.

In palliativen Situationen keine Sanktionen

In einer palliativen Situation werde keinem Arzt eine Sanktionierung drohen, bestätigte die Deutsche Palliativstiftung. Die Drohung mit Approbationsentzug sei ein rein polemisches Instrument.

Es dürfe in Fragen der Beihilfe zur Selbsttötung keine Sonderregelung für Ärzte geben. Weder um ihnen eine Beihilfe zum Suizid zu erleichtern, noch um sie in besonderer Weise strafrechtlich zu belangen.

Es sei gut, wenn sich die BÄK für ein Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe ausspreche, hieß es bei der Deutschen Stiftung Patientenschutz.

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