Kinder- und Jugendstärkungsgesetz

Gesetz erleichtert Ärzten Meldung an Jugendämter

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BERLIN. Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verabschiedet. Kurzfristig drohte die Novelle ursprünglich am Widerstand der Union zu scheitern (wir berichteten). Unter Verweis auf Kritik vom Sachverständigenrat bezeichneten Unionsabgeordnete das Vorhaben als praxisuntauglich. In letzter Minute raufte sich die Koalition dann noch zusammen.

In den Gesetzestext ist nun eine stärkere Kooperation der Heilberufe mit dem Jugendamt integriert worden. Diese verknüpfe den Kinder- und den Datenschutz miteinander und entschärfe die dazugehörige Debatte, heißt es im Bericht des zuständigen Ausschusses. Andere kontroverse Teile des Entwurfes, zum Beispiel zu Heim- und Pflegekindern, wurden dagegen vorerst gestrichen.

Die Linken hatten moniert, der Entwurf verursache zusätzliche Bürokratie durch die Meldung von Verdachtsfällen von Ärzten an das Jugendamt. Die Grünen kritisierten, statt zu einer Stärkung von Kindern und Jugendlichen führe das nun beschlossene "Rumpf-Gesetz" zu Verschlechterungen. So sei beispielsweise die Reform der Pflegekinderhilfe auf Druck der Union aus dem Gesetz gestrichen worden. (mmr)

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