GMK-Beschluss
Gesundheitsminister wollen Corona-Impfungen in Apotheken
Apotheker und Zahnärzte sollen gegen COVID-19 impfen, das hat die Gesundheitsministerkonferenz beschlossen. Zudem haben die Minister die STIKO gebeten, zeitnah eine Empfehlung für die Kinderimpfungen auszusprechen.
Veröffentlicht:Berlin. Corona-Impfungen in Apotheken und bei Zahnärzten sollen zeitlich befristet möglich werden. Auf einen dementsprechenden Beschluss haben sich die Gesundheitsminister und Gesundheitsministerinnen der Länder am Montag geeinigt.
Der Bundesgesetzgeber soll nun eine dementsprechende Änderung der geltenden Rechtslage im SGB V vorbereiten. Der Vorschlag der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) lautet, dafür den Paragrafen zu regionalen Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken zu erweitern. Voraussetzung sei, dass den Apotheken ausreichend Impfstoff zur Verfügung gestellt werden könne.
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STIKO soll sich beeilen
Die Gesundheitsministerkonferenz hat die Ständige Impfkommission (STIKO) gebeten, zeitnah eine Empfehlung für die Kinderimpfungen auszusprechen. Die GMK verweist darauf, dass eine Impfung von Kindern vor der Auslieferung des Kinderimpfstoffs auf eigene Verantwortung und Entscheidung sowie nach einer individuellen Beratung durch den niedergelassenen Arzt erfolgt. Eine Haftungsübernahme sei in diesem Fall durch das Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt, heißt es in dem Beschluss von Montag.
Nachdem die Europäische Arzneimittel-Agentur einen Corona-Impfstoff für Kinder zwischen fünf und 11 Jahren zugelassen hat, fordern die Gesundheitsminister zudem die EU-Kommission auf, die Auslieferung des neuen Kinderimpfstoffs „möglichst rasch“ in die Wege zu leiten, am besten noch vor dem angekündigten Termin am 20. Dezember. Zudem sollen Impfstraßen für Familien in den Impfzentren der Länder eingerichtet werden.
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Das Verschieben elektiver Eingriffe in den Krankenhäusern ist Gegenstand eines weiteren Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz von Montag. So sollen vor allem auf den Intensivstationen Kapazitäten für die Behandlung von an COVID-19 erkrankten Menschen geschaffen werden.
Dies soll vor allem für die Länder gelten, aus denen bereits Patientinnen und Patienten verlegt werden müssen. Die Länder haben den Bund aufgefordert, wie im Jahr 2020 Ausgleichszahlungen für betroffene Krankenhäuser vorzusehen. (af)