Baden-Württemberg
Gesundheitsministerin nennt Notdienstreform "sinnvoll"
Die mit der Reform des Notfalldienstes verbundenen Ziele und Kriterien hält die baden-württembergische Landesregierung für grundsätzlich "sinnvoll und sachgerecht". Ärzte, die in den neuen Notfallpraxen arbeiten wollen, sucht die KV nun per Stellenanzeige.
Veröffentlicht:STUTTGART. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium hält die Kriterien, die der Notdienstreform im Südwesten zugrunde liegen, für "sinnvoll und sachgerecht".
Die seit Monaten intensiv diskutierte Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg basiert auf diesen Zielen und Vorgaben:
- Etablierung von mindestens einer zentralen Notfallpraxis an einem Krankenhaus in jedem der landesweit 70 Dienstbereiche;
- Erreichbarkeit der Notfallpraxis binnen 20 bis 30 Autominuten.
80 Prozent der Bürger könnten diese Einrichtungen in maximal 20 Minuten und 95 Prozent der Bürger binnen maximal 30 Minuten erreichen. Dies bezeichnet die Landesregierung aus Patientensicht als "zumutbar". Mindestens 70 Ärzte soll eine Dienstgemeinschaft umfassen.
"Sinnvoll und sachgerecht" sei dies auch, "weil eine seltenere Einteilung niedergelassener Ärzte zum Dienst den Bedürfnissen nachrückender Ärztegenerationen gerecht wird", heißt es in der Antwort auf eine Anfrage des CDU-Abgeordneten Joachim Kößler.
Mehrbelastung des Rettungsdienstes unwahrscheinlich
Nach Ansicht der Landesregierung gibt es "keine belastbaren Erkenntnisse" dazu, dass die Neuorganisation des Notfalldienstes zu einer Mehrbelastung des Rettungsdienstes führen könnte.
Unterdessen sucht die KV Baden-Württemberg Ärzte, die hauptamtlich in den zentralen Notfallpraxen der KV arbeiten wollen. In einer Stellenanzeige im "Ärzteblatt Baden-Württemberg" werden Bewerber mit "fundierten allgemeinmedizinischen Kenntnissen" gesucht. Betitelt ist die Anzeige mit: "Haben Sie am Wochenende schon etwas vor?" Möglich sei eine Anstellung in Voll- oder Teilzeit.
Versprochen wird eine Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) "zuzüglich Zulagen".
Nach dem offiziellen Zeitplan der KV sollen im März neue Bereitschaftsdienstpraxen in Aalen und Wertheim an den Start gehen. Im April sind die Standorte Albstadt, Bad Mergentheim, Balingen, Künzelsau und Singen geplant. Kürzlich war bekannt geworden, dass die KV Privatärzte aus rechtlichen Gründen nicht zum Bereitschaftsdienst heranziehen kann.
Seit Anfang des Jahres ist der Notfalldienst im Südwesten neu geregelt. Aus den bisher rund 400 Notfalldienstbezirken sind 66 Dienstgemeinschaften mit einer oder mehreren Notfallpraxen geworden. Diese sind überwiegend an Krankenhäusern angesiedelt. (fst)