In der Schublade
Gesundheitsministerium hält Sterbehilfe-Entwurf zurück
Das Bundesgesundheitsministerium überrascht mit einem „hausinternen Entwurf“ zur Sterbehilfe, der aber nicht vorgelegt wird.
Veröffentlicht: | aktualisiert:Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Regelung der Sterbehilfe formuliert, will diesen aber vorerst nicht vorlegen.
Das BMG erklärte in seiner Antwort auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion, man habe auf Basis von 55 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen einen „hausinternen Arbeitsentwurf“ erstellt. Damit sei aber keine abschließende Positionierung der Regierung „über das Ob und Wie einer möglichen Neuregelung der Suizidhilfe“ verbunden, heißt es.
Helling-Plahr kritisiert den Gesundheitsminister
Die FDP zeigte sich überrascht: Bislang habe das Bundesgesundheitsministerium immer erklärt, eine Initiative aus der Mitte des Parlaments abwarten zu wollen – nun liege doch ein eigener Entwurf vor.
Die Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr warf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, das Parlament „getäuscht“ zu haben, „um klammheimlich einen eigenen Entwurf fertigzustellen“. Helling-Plahr sagte, es sei „höchste Zeit, die Debatte zur gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe ins Parlament zu holen und noch in dieser Legislaturperiode Rechtssicherheit für betroffene Sterbewillige zu schaffen“.
Sie äußerte die Hoffnung, dass der Minister zu seiner Ankündigung steht und den BMG-Entwurf in der Schublade lässt. „Dass ethische Debatten fraktionsübergreifend im Parlament geführt werden, ist bewährte Tradition“, sagte die FDP-Politikerin der „Ärzte Zeitung“.
Auch das Bundesjustizministerium plane keinen eigenen Regelungsentwurf, teilt das BMG in seiner Antwort mit. Mittlerweile liegen zwei interfraktionelle Initiativen zur Neuregelung der Sterbehilfe vor, ein Beratungstermin ist im Parlament aber noch nicht angesetzt.
BfArM lehnt alle Anträge ab
Nach wie vor werden Anträge von Bürgern, die Natrium-Pentobarbital zum Zweck der Selbsttötung erwerben möchten, vom Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) abgelehnt. Dies trifft aktuell auf 136 von 209 Anträgen zu, die endgültig abgewiesen wurden. In 45 Fällen wurden bereits Widersprüche zurückgewiesen, weitere Verfahren sind vor Gericht anhängig.
Das Bundesgesundheitsministerium verweist dazu auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 24. November 2020, das fünf dieser Klagen abgewiesen, aber jeweils Berufung zugelassen hatte. Der Abschluss dieser Verfahren „bleibt abzuwarten“. (fst)