Kommentar zum Tabakwerbeverbot

Gesundheitsschutz gilt auch in der Rezession

Mit zehn Jahren Verzögerung geht der Bundestag ein umfassendes Werbeverbot für Tabakerzeugnisse an. Doch der Widerstand bleibt groß.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

Töricht nennt die Tabakwirtschaft die Pläne für ein umfassendes Werbeverbot von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten. Der Gesetzentwurf, den der Bundestag am Freitag erstmals beraten will, stamme „aus einer anderen Zeit“, nämlich vor der größten Rezession seit Bestehen der Bundesrepublik. Das ist wahr und falsch zugleich.

Tatsächlich ist die Bundesrepublik am 21. Mai 2003 dem WHO-Rahmenabkommen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs beigetreten, seit März 2005 sind dessen Bestimmungen Teil des deutschen Rechts. Fünf Jahre war Zeit, die Verpflichtungen aus dem Abkommen umzusetzen. Das Werbeverbot hätte spätestens seit 2010 greifen müssen – die Verschleppung um eine Dekade ist Ergebnis schlagkräftigen Lobbyings, unterstützt von der Unionsfraktion im Bundestag.

Mit der ersten Beratung im Bundestag ist der Gesetzentwurf daher noch längst nicht geltendes Recht. Gesundheitspolitiker dürfen sich auf eine argumentative Abwehrschlacht einstellen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1997 in einem Urteil die Hierarchie der Werte zurechtgerückt: Da Gesundheit und der Schutz des Lebens zu den besonders hohen Gütern zählen, darf zur Not auch empfindlich in das Grundrecht der Berufsfreiheit eingegriffen werden – auch in Zeiten der Rezession.

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