GBA-Beschluss

Glioblastom-Therapie mit Tumortherapiefeldern wird Kassenleistung

Die Behandlung von Glioblastom-Patienten mit Tumortherapiefeldern kann das Fortschreiten der schweren Erkrankung deutlich verlangsamen.

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Festgelegt hat der GBA, dass die Indikationsstellung durch den verordnenden Facharzt auf der Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz beruhen muss.

Festgelegt hat der GBA, dass die Indikationsstellung durch den verordnenden Facharzt auf der Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz beruhen muss.

© Sascha Steinach / picture alliance

Berlin. Die Behandlung von Glioblastom-Patienten mittels Tumortherapiefeldern (TTF) soll künftig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) am Freitag beschlossen.

Bei der TTF handelt es sich laut GBA um eine neue, auf Elektrostimulation basierende Methode zur Hemmung des Tumorwachstums.

Im Schnitt fünf Monate Lebenszeit gewonnen

Im Nutzenbewertungsverfahren sei festgestellt worden, dass die Betroffenen durchschnittlich fast fünf Monate länger leben, wenn zusätzlich zur Standardtherapie auch die Tumortherapiefelder angewendet würden.

Die TTF-Behandlung kann künftig bei Patienten mit einem neu diagnostizierten Glioblastom angewendet werden, wenn nach einer möglichst vollständigen Entfernung oder nach Biopsie des Tumors und nach Abschluss einer Radiochemotherapie keine frühe Krankheitsprogression nachweisbar ist, so der GBA.

Zusätzlich zur Standardtherapie

Die TTF-Behandlung werde dann in der sich anschließenden sogenannten Erhaltungsphase zusätzlich zur weiteren Standardtherapie eingesetzt.

Die Standardtherapie umfasst laut GBA eine adjuvante Chemotherapie beziehungsweise nach Auftreten eines ersten Rezidivs eine Rezidivtherapie.

Bei der Rezidivtherapie kämen eine Re-Operation, eine Chemotherapie, eine erneute Strahlentherapie oder eine Kombination dieser Optionen in Betracht. Die TTF-Behandlung könne bis zum zweiten Rezidiv angewendet werden.

Behandlung erfolgt zu Hause

Festgelegt hat der GBA, dass die Indikationsstellung durch den verordnenden Facharzt auf der Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz beruhen muss. Zudem muss bei den regelmäßigen Verlaufskontrollen die Anwendung und die Verträglichkeit der TTF besprochen werden.

Da die Behandlung mit TTF zu Hause vorgenommen werden soll, müssen Patienten und eventuell weitere Hilfspersonen im korrekten Umgang mit dem Gerät geschult werden. Damit ein möglichst guter Therapieerfolg erzielt werden kann, sollen die TTF von den Patienten mindestens 18 Stunden pro Tag genutzt werden.

Erwartungen des GBA bestätigt

„Nachdem wir Kenntnis von den sehr positiven Ergebnissen zum Einsatz von Tumortherapiefeldern beim Glioblastom hatten, haben wir eine Studienauswertung in einem beschleunigten Verfahren veranlasst“, so Dr. Monika Lelgemann, unparteiisches Mitglied des GBA und Vorsitzende des Unterausschusses Methodenbewertung.

Erfreulicherweise habe die wissenschaftliche Analyse die Erwartungen des GBA bestätigt. „Den Patientinnen und Patienten, die an dieser schweren Erkrankung leiden, steht damit eine zusätzliche Behandlung zur Verfügung, die das Fortschreiten des Krankheitsverlaufs deutlich verlangsamen kann“, kommentiert Lelgemann die GBA-Entscheidung. (chb)

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