Abschied aus dem Bundestag

Gröhe sagt der Berliner Politik Adieu

Nach 30 Jahren im Parlament bewirbt sich der frühere Gesundheitsminister Hermann Gröhe bei der Wahl 2025 nicht mehr um ein Mandat. Der Weggefährte von Alt-Kanzlerin Merkel widmete sich in seiner Amtszeit vor allem der Pflegepolitik.

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War mehr als vier Jahre lang Bundesgesundheitsminister: Der CDU-Politiker Hermann Gröhe.

War mehr als vier Jahre lang Bundesgesundheitsminister: Der CDU-Politiker Hermann Gröhe.

© dts-Agentur/picture alliance

Berlin. Der frühere Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) tritt bei der Bundestagswahl 2025 nicht wieder an. „2025 ist es an der Zeit, den Staffelstab weiterzureichen“, schrieb Gröhe auf der Plattform X (früher: Twitter).

Der 63 Jahre alte Politiker zog 1994 erstmals in den Bundestag ein, wo er den Wahlkreis Neuss vertritt. Er war Generalsekretär der CDU und in dieser Rolle verantwortlich für den Bundestagswahlkampf 2013, der für CDU und CSU mit einem sehr guten Ergebnis endete. Nur knapp verfehlte die Union am Wahltag, dem 22. September 2013, mit 41,5 Prozent der Stimmen die absolute Mehrheit der Sitze im Bundestag.

Nach der Wahl berief ihn die damalige Kanzlerin Angela Merkel als Bundesgesundheitsminister. Dort amtierte Gröhe von Herbst 2013 bis März 2018.

In seine Amtszeit fallen die Einführung der generalistischen Pflegeausbildung sowie die drei Pflegestärkungsgesetze, mit denen unter anderem die früheren Pflegestufen duch Pflegegrade ersetzt wurden.

Geld für Klinikumbau bereitgestellt

Im November 2015 verabschiedete der Bundestag eine Klinikreform. Um den für die Krankenhausplanung und Investitionen zuständigen Bundesländern mehr Mittel an die Hand zu geben, wurde ein Strukturfonds in Höhe von 500 Millionen Euro aufgelegt, gespeist aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Die Länder sollten einen Beitrag in gleicher Höhe beisteuern, sodass insgesamt eine Milliarde Euro zur Verfügung stehen sollte.

Gröhe, der sich in der evangelischen Kirche engagiert, setzte sich auch stark für ein Verbot von Sterbehilfevereinen ein. Dafür gab es in einer Abstimmung abseits von Partei-und Fraktionsgrenzen im November 2015 eine Mehrheit im Bundestag. Allerdings scheiterte das Verbot am Bundesverfassungsgericht, das im Februar 2020 die Suizidhilfe legalisierte. (bwa)

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