Statistik zeigt
Große Verdienstunterschiede in der Altenpflege
Bei den Vergütungen in der Altenpflege zeigen sich enorme Unterschiede zwischen den Bundesländern, wie aus aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes hervorgeht.
Veröffentlicht:BERLIN. Saarländische Führungskräfte in der Altenpflege verdienen mit 6473 Euro brutto im Monat im Schnitt knapp das Doppelte wie ihre Kollegen in Sachsen (3262 Euro).
Das geht aus einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2012 hervor, die der "Ärzte Zeitung vorliegt.
Betrachtet wurden die durchschnittlichen Vollzeiteinkommen einschließlich aller Zuschläge für Nacht- und Wochenendschichten. Demnach zeigen sich bei den Gehältern in der Altenpflege starke Unterschiede zwischen den Bundesländern.
Über alle Gehaltsstufen von den Chefs mit akademischer Ausbildung bis zu den ungelernten Arbeitnehmern gerechnet verdienen Altenpflegekräfte in Sachsen am wenigsten, in Rheinland-Pfalz am meisten.
Eine Vollzeit-Fachkraft mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung wird in Hamburg im Schnitt mit 3124 Euro brutto am höchsten vergütet.
Im Osten verdienen Pfleger weniger
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern und Hessen liegen in einem Korridor von 2800 bis 3000 Euro. Im Schnitt unter 2300 Euro landen Altenpfleger in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.
Zum Vergleich: Examinierte Krankenschwestern ohne Zusatzqualifikationen im öffentlichen Dienst beziehen je nach Dienstalter zwischen rund 2100 Euro brutto und knapp 3000 Euro brutto.
Für Extras wie Überstunden, Nachtschichten, Feiertagsarbeit, Rufbereitschaft oder nach der eigentlichen Ausbildung erworbenen Qualifikationen können Krankenschwestern und -pfleger je nach Arbeitgeber Zuschläge von bis zu 30 Prozent aufs Gehalt einstreichen.
In leitenden Funktionen kann die Vergütung laut der Internetseite "krankenschwesternausbildung.org" auf knapp 6400 Euro brutto steigen.
Das Bild der Vergütungen in der Altenpflege wirkt hübscher als die Situation wohl tatsächlich aussieht.
Was die Bezahlung angeht, hat es in der Pflege mit dem Jahreswechsel gesetzliche Änderungen gegeben. In der Pflege gilt seit Anfang Januar, dass Tarifgehälter von den Arbeitgebern nicht mehr als unwirtschaftlich zurückgewiesen werden dürfen.
Zudem müssen tariflich gebundene gemeinnnützige, kirchliche oder private Pflegeeinrichtungen den Pflegekassen nachweisen, dass das für Personal überwiesene Geld bei tatsächlich Beschäftigten ankommt.
Die privaten Pflegearbeitgeber sehen diese Regel kontraproduktiv für unternehmerisches Handeln. (af)