COVID-19 und offene Fragen
Grüne und Linke wollen Corona-App-Gesetz
Heute wird die neue Tracing-App vorgestellt. Ein flankierendes Gesetz dafür hält die Bundesregierung für unnötig. Grüne und Linke sehen das anders. Sensible Gesundheitsdaten bräuchten besonderen Schutz.
Veröffentlicht:Berlin. Die Grünen haben einen flankierenden Gesetzentwurf zur neuen „Corona-Warn-App“ vorgelegt. Darin werde unter anderem geregelt, dass niemand benachteiligt werde, wenn er die Anwendung nicht auf seinem Handy installiere oder nutze, sagte die Sprecherin für Rechtspolitik der Grünen-Bundestagsfraktion, Katja Keul, bei einer Online-Pressekonferenz am Dienstag.
„Relevante rechtliche Fragen“
Die Einführung der App werfe „rechtlich relevante Fragen“ wie die nach Freiwilligkeit und Datensicherheit auf, sagte Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. „Üblicherweise“ würden solche Themen in einem parlamentarischen Verfahren mit anschließender Gesetzgebung geklärt. Die Bundesregierung sieht keine Notwendigkeit für eine Gesetzgebung zur Tracing-App. Die App war in der Nacht zum Dienstag freigeschaltet worden.
Die App kann messen, ob sich Handynutzer für eine längere Zeit näher als zwei Meter gekommen sind. Ist einer der Nutzer positiv auf SARS-CoV-2 getestet worden und hat dies in der App eingetragen, meldet die App anderen Nutzern, dass sie in der Nähe eines Infizierten waren.
Die App wird heute Vormittag unter anderem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtschef Helge Braun (beide CDU) in Berlin vorgestellt.
Gesetz schafft breite Akzeptanz
Mit der App greife der Staat massiv in das Verhältnis der Bürger untereinander ein, sagte Grünen-Fraktionsvize von Notz. Die Entwicklung der App sei von der Exekutiven beauftragt worden. Am Ende sollten 80 Millionen Bundesbürger die Anwendung nutzen. „Wir brauchen an der Stelle Rechtsklarheit.“ Nur so werde eine breite Akzeptanz sichergestellt.
Ziel müsse sein, dass möglichst viele Menschen die App nutzten, sagte der Grünen-Politiker. Die App sei ein sinnvoller Baustein, um die COVID-19-Pandemie einzudämmen. Infektionsketten ließen sich besser nachverfolgen. „Was wir nicht gebrauchen können, sind Fragen bezüglich der Freiwilligkeit. Das sollte man vorher abgeräumt haben“, so von Notz.
„Ich glaube, die große Menge von dem, was passieren könnte, ist durch unseren Gesetzesvorschlag gedeckt“, betonte Keul. Verbraucherschützer und Juristen unterstützten den Vorstoß. Es gehe darum, der App einen reibungslosen Start zu ermöglichen, so Keul. Der Entwurf soll heute Nachmittag in der Grünen-Bundestagsfraktion verabschiedet werden.
Auch Linke moniert Geburtsfehler
Auch die Linksfraktion mahnte dringend eine spezifische gesetzliche Grundlage für den App-Einsatz an. In einem Gesetz sei die „bedingungslose Freiwilligkeit“ der Nutzung, eine strenge Befristung auf die Phase der Pandemie und die Zweckbindung zu garantieren, sagte die netzpolitische Sprecherin der Fraktion, Anke Domscheit-Berg.
Die App könne einen wirksamen Beitrag zur Unterbrechung von Infektionsketten leisten, vor allem wenn es darum gehe, eine zweite Welle der Pandemie zu verhindern oder abzuschwächen. Durch den Open Source-Ansatz hätten viele Fehler frühzeitig ausgeräumt werden können, so Domscheit-Berg.
DGB: Arbeitsrecht tangiert!
Grundvoraussetzung für die Akzeptanz der Corona-App seien klare rechtliche Regelungen für die Nutzer, unterstrich auch DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, für die nötige Akzeptanz zu sorgen, werden nur wenige das Instrument freiwillig nutzen – eine echte Hilfe bei der Eindämmung der Pandemie kann die App aber nur bei einer Vielzahl von Nutzern werden.
Die Regierung müsse offene arbeitsrechtliche, gesundheitspolitische und grundrechtsrelevante Fragen umgehend gesetzlich regeln, forderte Piel. (Mitarbeit: af)