Finanzausgleich

Gutachten weicht Kassen-Fronten nicht auf

Klare Fronten: Das Expertengutachten zur Reform des Kassenausgleichs findet beim AOK-Bundesverband Gefallen. Andere Kassenverbände zeigen sich enttäuscht.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:
Der Finanzausgleich ist „leistungsfähig“, sagen die BVA-Experten. Seine Verteilungswirkungen sind umstritten.

Der Finanzausgleich ist „leistungsfähig“, sagen die BVA-Experten. Seine Verteilungswirkungen sind umstritten.

© C. Ohde/dpa

BERLIN / BONN. Zustimmung und Widerstand erntet der Expertenkreis, der am Donnerstag Vorschläge zur Reform des Kassenfinanzausgleichs vorgelegt hat.

Der "Wissenschaftliche Beirat beim Bundesversicherungsamt zur Weiterentwicklung des Morbi-RSA" attestierte dem geltenden Ausgleich, "leistungsfähig" zu sein. Die "Risikomischung" des Versichertenkollektivs einer Kasse weise, anders als früher, "keinen Zusammenhang mit seiner Finanzsituation mehr auf", konstatierte der Beiratsvorsitzende, Gesundheitsökonom Professor Jürgen Wasem. Es müsse nun darum gehen, die Zielgenauigkeit der Zuweisungen zu erhöhen.

Maßnahmen, die isoliert auf eine finanzielle Umverteilung zwischen Kassen oder Kassenarten zielen, sieht der Beirat skeptisch, insofern sie die Leistungsfähigkeit des RSA verschlechtern. Auch sei die Höhe der Streuung bei den Zusatzbeiträgen keine Kennzahl, die über die Funktionsfähigkeit des Finanzausgleichs Auskunft geben könne, sagte Professor Achim Wambach vom Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung.

Das Echo auf diese Einschätzungen fällt teils harsch aus: Die Unterschiede bei den Zusatzbeiträgen nicht zu berücksichtigen sei "befremdlich und praxisfern", erklärte der BKK Dachverband. Verbandschef Franz Knieps forderte, die Wettbewerbsbedingungen insgesamt müssten auf den Prüfstand, inklusive grundsätzlicher Alternativen zum RSA. Ganz anders die Bewertung des AOK-Bundesverbands. Das Gutachten bilde eine Basis, um die "teils hitzige Debatte zu versachlichen", erklärte Verbandsvorstand Martin Litsch. Die Wissenschaftler hätten deutlich gemacht, dass es keinen akuten Handlungsbedarf beim RSA gebe.

Enttäuscht zeigte sich der Ersatzkassenverband vdek. Das Gutachten enthalte keine Lösungen, wie die Benachteiligung einzelner Kassen kurzfristig angegangen werden kann. Im Gegenteil: Die Experten empfehlen, auf die jährliche Krankheitsauswahl zu verzichten und das gesamte Krankheitsspektrum zu berücksichtigen. Dr. Jens Baas, Chef der Techniker Krankenkasse, hält das für grundfalsch: "Das Gesundheitssystem ist für die Patienten da und nicht umgekehrt", sagte er der "Ärzte Zeitung". Mit einem solchen Krankheitsvollmodell würde sich dies umkehren: "Der Patient würde in den Hintergrund treten. Nicht mehr die Behandlung seiner Erkrankung, sondern deren Dokumentation stünde im Vordergrund."

Vorsichtig äußert sich der Beirat in der Frage, ob die Zuweisungssystematik des RSA die Anreize der Kassen verringert, in die Prävention zu investieren. Das Ausmaß möglicher negativer Anreize sei unklar, weitere Forschung nötig. Der Verband der Innungskassen indes erinnerte daran, diese Position des Beirats stehe im "Gegensatz zu unseren Untersuchungen". Man sei auf die Datengrundlage in der Langfassung des Gutachtens gespannt, sagte IKK e.V.-Geschäftsführer Jürgen Hohnl. Im April 2016 hatten sechs IKKen eine Studie vorgelegt, nach der Kassen in ihrem Engagement für Prävention durch den Verteilungsmechanismus des RSA finanziell bestraft würden. Das Urteil AOK-Bundesverbands zu dieser Expertise damals: "abwegig".

Reformvorschläge im RSA-Gutachten

- Kein Verzicht auf ambulante Diagnosen im RSA. Einführung ambulanter Kodierrichtlinien.

- Keine Streichung des Merkmals Erwerbminderungsrente im Ausgleich. Denn dann würde die finanzielle Überdeckung Gesunder zunehmen.

- Wegfall der DMP-Pauschale: Diese Förderung der Behandlungsprogramme privilegiert bestimmte Erkrankungen gerechtfertigt im RSA.

- Kein klares Votum für Risikopool: Eine Berücksichtigung "teurer" Fälle wäre besser im RSA aufgehoben.

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