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Gutachter belasten Ex-KBV-Chef Köhler

Ein Gutachten belastet Funktionäre der KBV und ihrer Vertreterversammlung. Das Ministerium will vorerst nicht aktiv werden.

Anno FrickeVon Anno Fricke Veröffentlicht:
Der Ex-Vorsitzende der KBV Dr. Andreas Köhler.

Der Ex-Vorsitzende der KBV Dr. Andreas Köhler.

© Florian Schuh / dpa

BERLIN. Die "Causa Köhler" lässt die Kassenärztliche Bundesvereinigung nicht los. Der Skandal um den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Dr. Andreas Köhler und weitere ehemalige und amtierende Spitzenfunktionäre der Körperschaft und der Vertreterversammlung zieht weitere Kreise.

Unter anderem gibt es nun eine Dienstwagenaffäre, die bis Ende vergangenen Jahres nicht einmal der Dienstaufsicht im Gesundheitsministerium bekannt war.

Gutachten: Verdacht auf Untreue und Betrug in mehreren Fällen

Mehrere Fälle von Verdacht auf Untreue und sogar Betrug listet ein Gutachten der Kölner Kanzlei Luther auf, das auf den 23. August datiert ist. Das Gutachten, das im Auftrag von Gesundheitsminister Hermann Gröhe den Dienstvertrag der KBV mit Köhler unter die Lupe nimmt, liegt der "Ärzte Zeitung" vor.

Demnach schloss Köhler einen Leasingvertrag über ein Fahrzeug ab, für den die KBV rückwirkend die Raten in Höhe von rund 1249 Euro im Monat übernahm. Dazu kam laut Gutachten eine Benzinverbrauchskostenübernahme bis zu 10.000 Euro im Jahr.

Eine pauschale Inanspruchnahme dieser Summe strich die VV später wieder. Köhler durfte ausweislich einer im Gutachten zitierten Zusatzvereinbarung das Fahrzeug privat nutzen.

Ist der KBV ein Schaden von über 27.000 Euro entstanden?

Es sei "unüblich", dass Dienstgeber in einen vom Vorstand persönlich geschlossenen Leasingvertrag einträten, bemerken die Gutachter dazu. Der KBV sei ein Schaden von 27.488 Euro entstanden. Die Gutachter machen nach ihrer Auffassung für diesen "Verstoß gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" Köhler und den Chef der Vertreterversammlung Jochen Weidhaas verantwortlich.

Köhler selbst bemerkte am Dienstag auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" dazu, dass "mit Frau Regina Feldmann exakt dieselben vertraglichen Regelungen zum Thema Dienstwagen getroffen wurden wie mit mir".

Auch in einem weiteren Fall bezichtigen die Gutachter Köhler und Weidhaas möglicher Untreue. So sollen sie die KBV einseitig mit den Prämien einer Vermögensschadenshaftpflicht für Köhler belastet haben.

Zudem bestehe nach Auffassung der Kanzlei die Möglichkeit, dass die Regelungen für Köhlers über das Ende seines Dienstverhältnisses hinaus geltende Rechtsschutzversicherung extrem zu Ungunsten der Körperschaft ausgefallen sind. Die Deckungssumme sei nicht gedeckelt, die Risiken für die KBV seien enorm. Die Gutachter räumen an verschiedenen Stellen ein, dass Staatsanwaltschaften und Richter auch zu anderen juristischen Einschätzungen kommen könnten.

Die KBV wollte sich am Dienstag unter Hinweis auf das laufende Verfahren nicht zu den neuen Enthüllungen äußern. Am Freitag tritt die Vertreterversammlung zusammen.

Das Gutachten gebe keinen Anlass für weitere Strafanzeigen, hieß es am Dienstag aus dem Umfeld des Gesundheitsministers. Der Sachverhalt sei dem Staatsanwalt bekannt.

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Kommentare
Johannes Hupfer 14.09.201621:40 Uhr

War"s das ?

Spitze des Eisbergs? Und wie sieht es ad hoc aus? Angestellte KV_- Leiter sowie Vorstände haben nach meiner
Info ebenso Autos auch zur freien privaten Verfügung.


Also auf zur KV Wahl , damit sich die nächste Charge korrupter Kollegen bedienen kann.
Hätte fast die üppigen Ruhegehälter vergessen, die ebenfalls von unserem Honorar bezahlt werden.

Dr. Henning Fischer 14.09.201608:13 Uhr

eine feine Familie, diese KBV


ganz nach großem Vorbild.

Wie im Mittelalter: das Volk wird geknechtet und die Damen und Herren KV-Fürsten leben in Saus und Braus.

Schweinkram!

Thomas Georg Schätzler 13.09.201613:02 Uhr

Langsam gewinne ich den Eindruck...

die Paragrafen 299a und 299b StGB (Strafgesetzbuch) "Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen" sind vom Deutschen Bundestag unter besonderer Berücksichtigung der Aktivitäten von Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) verabschiedet worden.

Wir Ärztinnen und Ärzte, die wir als GKV-Vertrags-Ärzte und/oder Privatärzte in Klinik, MVZ und Praxis für unsere Patientinnen und Patienten den Versorgungsauftrag sicherstellen, sind von dieser Pönalisierung offenbar nur marginal betroffen.

Ermittlungsbehörden und den Betroffenen selbst scheint aber wohl nicht klar zu sein, dass für BÄK und KBV als Zusammenschluss von Körperschaften Öffentlichen Rechts verschärfte rechtliche Anti-Korruptionsgesetz-Bestimmungen von Amts wegen gelten (Bestechung und Bestechlichkeit im Amt Paragraf 331 und 332 StGB).

Mf + kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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