Hausärzteverband behält die Datenhoheit

Die Übergangsregelungen für den Datentransfer an private Abrechnungsstellen im Bereich der Hausarztverträge sollen noch einmal bis 30. Juni 2011 verlängert werden.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
© DeVIce / fotolia.com

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BERLIN. Der Deutsche Hausärzteverband kann in Sachen Hausarztverträge einen weiteren Teilerfolg für sich verbuchen: Die Bundesregierung will die Übergangsregelungen für den umstrittenen Transfer der Versichertendaten im Rahmen von Selektivverträgen nach Paragraf 73b und 73c sowie Paragraf 140a SGB V noch einmal verlängern - bis 30. Juni 2011. Das jedenfalls geht aus einem vom Bundesgesundheitsministerium ausgearbeiteten Eckpunktepapier für ein "Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften" hervor, das der "Ärzte Zeitung" vorliegt. Das Gesetz soll noch vor der geplanten GKV-Finanzreform verabschiedet werden.

Damit wäre es dem Hausärzteverband möglich, seine Hausarztverträge weiter über eigene oder beauftragte private Dienstleister abzurechnen. Handlungsbedarf aus Sicht des Gesetzgebers besteht deshalb, weil die in der 15. AMG-Novelle verankerte Übergangsregelung für einen Datentransfer an private Abrechnungsstellen Ende Juni diesen Jahres ausläuft. "Ein Auslaufen der Übergangsregelung", heißt es im BMG-Papier, hätte aber vor allem im Bereich der hausarztzentrierten Versorgung "erhebliche datenschutzrechtliche Unsicherheiten" zur Folge. Um die hausarztzentrierte Versorgung nicht zu gefährden, würden die Übergangsregelungen noch einmal verlängert.

Die Datenübertragung an private Dienstleister ist Teil des seit Monaten tobenden Streits zwischen Hausärzteverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) über Paragraf 73b SGB V. Die Koalition will daran festhalten und im November 2012 prüfen, wie viele Hausarztverträge es gibt und ob diese die Qualität der Versorgung gehoben haben.

Nach Ansicht der KBV ist die Weitergabe von Patientendaten im Rahmen von Hausarztverträgen an private Abrechnungsstellen grundsätzlich rechtswidrig. Der Sozialdatenschutz sei nicht gewährleistet. Der Hausärzteverband hält die Bedenken für unbegründet und verweist auf die Abwicklung von PKV-Abrechnungen in Apothekenrechenzentren. KBV-Sprecher Dr. Roland Stahl sagte der "Ärzte Zeitung", die KBV habe nach wie vor "Bauchschmerzen" beim Thema Datentransfer. Daran werde auch eine Verlängerung der Übergangsregelungen bis 2011 nichts ändern.

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Kommentare
Uwe Schneider 29.01.201017:45 Uhr

Hat der Hausärzteverband wirklich die Datenhoheit?

Nach der momentanen Übergangsregelung: Nein! Der Verband darf demnach zwar als Auftragsdatenverarbeiter der Hausärzte eingeschaltet werden. Die Hausärzte bleiben aber für die Datenverarbeitung im HÄVG-Rechenzentrum rechtlich als Auftraggeber verantwortlich. Wenn dort etwas schief geht, haften Dritten (Patienten/Versicherten, Krankenkassen) gegenüber die Hausärzte.

Im Übrigen ist das Hin und Her des Gesetzgebers schon etwas verwunderlich. Die Fraktionen von Union und SPD im Gesundheitsausschuss des Bundestages hatten zum Ende der vergangenen Legislatur zunächst eine Übergangsfrist bis 31.12.2010 vorgesehen. Duch die Beschlussempfehlung dieses Ausschusses wurde diese Frist dann aber auf den 30.06.2010 verkürzt. Und nun soll sie wieder bis zum 30.06.2011 verlängert werden. Bleibt zu hoffen, dass der Gesetzgeber irgendwann wirklich die Überarbeitung anpackt, denn die momentane Regelung ist zumindest rechtstechnisch schlecht gemacht und birgt einige Unsicherheiten.

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