Haftpflichtprämie
Hebammen: 8,6 Millionen Euro als Zuschlag
Berlin. Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, bei der finanziellen Unterstützung von Hebammen nachzubessern. Das Verfahren des Sicherstellungszuschlags, mit dem steigende Haftpflichtprämien abgefedert werden sollen, habe sich in der Praxis bewährt und werde von den Hebammen gut angenommen. Zwischen Anfang 2016 und April 2017 seien Zuschläge in Höhe von 8,6 Millionen Euro an freiberuflich tätige Hebammen ausgezahlt worden, heißt es in der Antwort der Regierung auf eine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion. Das entspreche 3732 Euro je Hebamme.
Dem GKV-Spitzenverband liegen bisher 4861 Anträge von 2304 Hebammen auf Auszahlung eines Zuschlags vor, in 3725 Fällen floss bereits Geld, 1100 Anträge würde noch bearbeitet. Hintergrund der Regelung sind die gestiegenen Haftpflichtprämien für freiberufliche Hebammen. Sie verteuerten sich von 2370 Euro (2009) auf zuletzt 6843 Euro pro Jahr. Dass mit dem Zuschlag nicht die komplette Haftpflichtprämie abgedeckt werde, sei gewollt. Denn Teile der Prämie würden über Gebührenpositionen für geburtshilfliche Leistungen von den Kassen gezahlt.
Mitte 2014 hatte sich die Koalition auf den Sicherstellungszuschlag verständigt. Nachdem sich Kassen und Hebammenverbänden nicht über das Verfahren einigen konnten, legte eine Schiedsstelle im September 2015 den Berechnungsmodus fest.
Die Zahl freiberuflicher Hebammen ist laut der Vertragspartnerliste des GKV-Spitzenverbands seit 2010 um rund 1000 auf etwa 18.000 gestiegen. Etwa 3500 von ihnen würden Geburtshilfe anbieten. Hinzu kämen – zahlenmäßig unbekannt – Hebammen, die Geburtshilfe ausschließlich privat abrechnen. (fst)