Haftpflicht

Zwei Stufen sollen Hebammen entlasten

Das Parlament drückt aufs Gas bei der Entlastung der Hebammen: In zwei Stufen sollen Sicherstellungszuschläge vereinbart werden. Die erste Phase könnte schon am Freitag starten.

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BERLIN. Der Gesetzgeber plant, Hebammen in zwei Stufen bei der Berufshaftpflicht zu entlasten. Damit soll die flächendeckende Versorgung mit Hebammenleistungen gewahrt bleiben. Das geht aus Änderungsanträgen der Koalitionsfraktionen zum Entwurf des GKV-Finanzstruktur- und Qualitäts-Weiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen.

Schon am Freitag tritt demnach ein Passus des Gesetzes in Kraft, das am Donnerstag im Bundestag abschließend beraten und beschlossen werden soll. Kassen und Hebammenverbänden wird damit aufgegeben, bis zum 30. September 2014 die Zuschläge auf die Geburtshilfeleistungen neu zuzuschneiden.

Damit sollen die ab Juli teilweise auf mehr als 5000 Euro im Jahr steigenden Haftpflichtprämien auch für Hebammen aufgefangen werden, die nur eine geringe Zahl an Geburten begleiten.

In einem weiteren Schritt sollen ab 1. Juli 2015 dann Sicherstellungszuschläge für die Hebammenversorgung in der Fläche eingeführt werden. Die gibt es allerdings für die freiberuflichen Hebammen mit geringer Geburtenzahl nicht umsonst.

Bis Ende des Jahres müssen sie mit den Kassen Qualitätsanforderungen und Nachweisverfahren für deren Einhaltung vereinbaren. Werden sich die Vertragspartner nicht einig, soll die Schiedsstelle diese Anforderungen aufsetzen. Die Höhe des Zuschlags soll von der Anzahl betreuter Geburten und schadensfreier Monate sowie der Höhe der Haftpflichtprämie abhängen. (af)

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