Hessen will einheitliche Regeln für anonyme Geburten
Vor zehn Jahren wurde die erste Babyklappe in Betrieb genommen. Manche Kliniken ermöglichen auch anonyme Geburten. Was bleibt, ist eine rechtliche Grauzone.
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Seit zehn Jahren gibt es in Deutschland Babyklappen, wie hier in Hamburg. © strussfoto / imago
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WIESBADEN (dpa). Hessen fordert von der Bundesregierung eine gesetzliche Regelung für anonyme Geburten. "Die anonyme Geburt ermöglicht Frauen in Not eine medizinische Betreuung und eine Geburt unter menschenwürdigen Umständen", sagte die Staatssekretärin im Familienministerium, Petra Müller-Klepper (CDU), am Dienstag in Wiesbaden. Bei einer anonymen Geburt können Frauen ihr Kind ohne Angabe ihres Namens und kostenlos in einem Krankenhaus zur Welt bringen und dort lassen. Ärzte und Krankenschwestern handeln hierbei bislang rechtswidrig, wenn sie die Geburt nicht dem Standesamt mitteilen.
Müller-Klepper sprach von einer rechtlichen Grauzone. "Eine bundesrechtliche Regelung ist dringend vonnöten - im Interesse der Frauen, aber auch des Klinikpersonals", sagte sie. Bundesweit gebe es etwa 130 Kliniken, in denen anonyme Geburten möglich sind.
Nach dem Personenstandsgesetz ist jeder verpflichtet, eine Geburt dem Standesamt mitzuteilen, wenn er daran beteiligt war oder davon weiß. Kliniken, die anonyme Geburten ermöglichen oder Babyklappen betreiben, verstoßen folglich gegen das Gesetz. Zudem wird das Grundrecht auf Kenntnis der Abstammung sowie das Recht auf Beziehung zu den leiblichen Eltern verletzt. An diesem Donnerstag vor zehn Jahren war in Deutschland die erste Babyklappe eingerichtet worden.