Datenschutzbeauftragte

Hilfe von Schufa & Co. ist für Kassen tabu

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BERLIN. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff hat Krankenkassen aufgefordert, nicht mehr mit privaten Auskunfteien zusammenzuarbeiten.

Vor allem Betriebskrankenkassen hätten mit der Schufa und anderen Anbietern kooperiert, um die Zahlungsfähigkeit von freiwillig Versicherten zu ermitteln, die mit Beitragszahlungen im Rückstand sind, berichtete "NDR Info".

Die Sprecherin der Datenschutzbeauftragten, Birgit Perschke, bestätigte der "Ärzte Zeitung" den Vorgang. Man habe den Kassen die Rechtsauffassung der Datenschutzbeauftragten dargelegt und auf den besonderen Schutz der Sozialdaten verwiesen.

Der Branchenverband der Wirtschaftsauskunfteien bezeichnete den Brief von Voßhoff laut "NDR Info" als "geschäftsschädigend" und hält die Verträge mit den Kassen für rechtskonform.

Voßhoff dagegen verwies darauf, auch bei amtlichen Stellen könnten Kassen Informationen über Schuldner erhalten. (fst)

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Kommentare
Marco Schade 30.04.201508:05 Uhr

Schufa bietet für Krankenkassen keine verwertbaren Daten

Die Schufa und Co. können den Krankenkassen keine verwertbaren Daten liefern. Das Bonitäts-Scoring der Schufa basiert lediglich aufgrund wager Prognosen die lediglich die Ausgabenseite einbezieht. Selbst ohne jemals einen Zahlungsausfall gehabt zu haben kommt die Schufa teilweise auf Zahlungsausfallwahrscheinlichkeiten von über 25%, bzw. Ratingstufen H-K. Seriös ist das nicht. Die Fehler bei Rating-Ermittlungen werden seit Jahren beanstandet vgl. z.B. http://www.amexio.de/blog/2015/04/17/schlechteres-schufa-scoring-fuer-online-shopper/

Die Krankenkassen verfügen über wesentlich verlässlichere Daten, da Sie von den freiwillig Versicherten die Steuerbescheide anfordern können und deshalb über detaillierte Informationen zum Einkommen verfügen. Abgesehen davon dürfen gesetzliche Krankenversicherungen als Körperschaft des öffentlichen Rechts keine Versicherten aus Bonitäts- oder Gesundheitsgründen ablehnen wie es in der PKV möglich ist. Ich bin daher schockiert, dass es Krankenkassen gibt die offenbar Daten bei der Schufa abfragen. Die Krankenkassen sollten zur Offenlegung verpflichtet werden, welche Schlüsse sie aus diesen Daten gezogen haben, oder ziehen wollten.

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat insofern vollkommen Recht, wenn Sie die gesetzlichen Krankenkassen dazu auffordert keine Auskünfte bei Schufa und Co einzuholen.

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