Kritik am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz
Holetschek: Bitte an die STIKO-Empfehlung halten!
Bei den Corona-Booster-Impfungen sollte sich die Bundesregierung in ihrem geplanten neuen Infektionsschutzgesetz unbedingt an der STIKO-Empfehlung orientieren, fordert Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek.
Veröffentlicht:München. Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mahnt Korrekturen am geplanten neuen Infektionsschutzgesetz an. Der Bund mache sich mit dem bisherigen Gesetzentwurf einen schlanken Fuß, kritisierte er in einer Mitteilung am Sonntag.
„Bundesgesundheitsminister Lauterbach fordert einfach von den Ländern, dass wir ihm konkrete Vorschläge für Indikatoren unterbreiten, wann die zweite Stufe der Maßnahmen im Herbst und Winter greift. Es ist aber nicht die Aufgabe der Länder, einen unzureichenden Gesetzentwurf des Bundes zu reparieren“, so Holetschek. Eine gespaltene Interpretation der bundesrechtlichen Vorgaben in den einzelnen Ländern könne nur der Bund verhindern, indem er den Gesetzentwurf nachbessere.
Was konkret sollten etwa ‚ein besonders starker Anstieg‘ der 7-Tage-Inzidenz oder eine ‚Stagnation auf einem sehr hohen Niveau‘ sein, wie es im Gesetzentwurf formuliert ist? - fragt Holetschek.
Holetschek: Ausnahmen sind nicht vermittelbar
Aber das ist längst nicht der einzige Kritikpunkt, der vor den Beratungen des Bundeskabinetts am 24. August aus Bayern kommt. Laut Holetschek ist ein rascher Verzicht auf die Vorgabe, dass es im Falle einer Maskenpflicht in Innenräumen zwingend Ausnahmen für getestete, frisch geimpfte und genesene Personen geben muss, geboten. „Eine solche Regelung wäre im Vollzug schlicht nicht umsetzbar“, so seine Einschätzung.
Auch passe das Drei-Monats-Intervall als Ausnahme von der Maskenpflicht nicht zur neuen STIKO-Empfehlung und sei den Menschen nicht vermittelbar.
Am Donnerstag hatte die Ständige Impfkommission (STIKO) bekannt gegeben, dass sie die Corona-Auffrischimpfung nun auch für Personen im Alter von 60 – 69 Jahren sowie für Personen im Alter ab 5 Jahren mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankung empfiehlt. Die Auffrischimpfung soll demnach aber in der Regel mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur letzten Impfung oder vorherigen SARS-CoV-2-Infektion durchgeführt werden.
Mit der Empfehlung von sechs Monaten Abstand könnten alle arbeiten, so Bayerns Gesundheitsminister. „Das muss jetzt auch die Ampel-Koalition bei der Verbesserung des Infektionsschutzgesetzes akzeptieren.“ (reh)