Kommentar

Infektionsschutz in Bayern: Sonderweg mit Tücken

Der bayerische Landtag verschärft sein Infektionsschutzgesetz. Die Zwangsverpflichtung von Personal ist dabei ein kritischer Punkt.

Von Birgit Fenzel Veröffentlicht:

Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz beschreitet Bayern erneut einen Sonderweg in der Corona-Krise. Nach Erklärung des „Gesundheitsnotstandes“ können Behörden die Handlungsfähigkeit des Gesundheitssystems durch eine Reihe von Zwangsmaßnahmen kurzfristig erhöhen. Das ist ein scharfes Schwert – mit dem man sich auch gut in den Finger schneiden kann.

Mit großer Wahrscheinlichkeit lassen sich auf diese Weise personelle oder materielle Lücken ganz gut kompensieren. Da Menschenleben auf dem Spiel stehen, erscheint es durchaus als legitimer Ansatz, Betriebe zur Umstellung ihrer Produktion auf derzeit dringend benötigte Hilfsmittel verpflichten zu können.

Auf freiwilliger Basis produzieren ja in Bayern schon Autozulieferer Atemschutzmasken. Da derzeit niemand weiß, ob es vielleicht doch dazu kommen könnte, dass die freiwilligen Produktionsmittel nicht mehr ausreichen, ist es gewiss motivationsfördernd, höchstvorsorglich ein Druckmittel zur Verfügung zu haben.

Problematischer erscheint die Zwangsverpflichtung von Personal für die medizinische Versorgung und Pflege von Corona-Patienten. Nicht nur, weil hier direkt in Rechte eingegriffen wird, die im Grundgesetz verankert sind; etwa das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Vielmehr ist eine Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit schon allein aufgrund der hohen Anforderungen in medizinischer, aber auch in menschlicher Hinsicht schwerlich in eine Verpflichtung umzuwandeln.

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