Bayern

„Gesundheitsnotstand“ erlaubt weitreichende Maßnahmen

Bayerischer Landtag stimmt neuem Infektionsschutzgesetz zu. Opposition sieht demokratische Prinzipien gesichert.

Von Birgit Fenzel Veröffentlicht:
Melanie Huml (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern: Wir befinden uns in einem nie dagewesenen Gesundheitsnotstand.

Melanie Huml (CSU), Gesundheitsministerin von Bayern: Wir befinden uns in einem nie dagewesenen Gesundheitsnotstand.

© Sven Hoppe/dpa

München. Mit großer Übereinstimmung hat der bayerische Landtag ein neues Infektionsschutzgesetz beschlossen, das es erlaubt den „Gesundheitsnotstand“ zu erklären. Damit wurde im Freistaat die rechtliche Grundlage für die Beschlagnahmung von Material, Zwangsrekrutierungen von medizinischen und pflegerischen Kräften und Produktionsressourcen geschaffen.

„Wir wollen bestmöglich auf steigende Fallzahlen vorbereitet sein“, unterstrich Bernhard Seidenath (CSU), Vorsitzender des Gesundheitsausschusses, die Notwendigkeit des bayerischen Sonderwegs, im Freistaat weitreichende Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Epidemie zu ergreifen.

Laut Gesetz können Behörden „von jeder geeigneten Person die Erbringung von Dienst-, Sach- und Werkleistungen verlangen, soweit das zur Bewältigung des Gesundheitsnotstands erforderlich ist“. So ist es dem Freistaat damit nun auch möglich, Unternehmen zu verpflichten, ihre Produktion auf bestimmte medizinische Güter umzustellen. Vom Roten Kreuz soll allerdings kein Personal abgezogen werden.

Landtag behält die Kontrolle

„Wir befinden uns in einem nie dagewesenen Gesundheitsnotstand – daher ist es wichtig, diese Grundlage zu beschließen, um damit Leben retten zu können“, hatte Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml in ihrer Rede vor der Abstimmung die Fraktionen auf Linie eingeschworen. Das war eigentlich unnötig, denn nach einigen Änderungen hatten alle Fraktionen den Gesetzentwurf mitgetragen.

Demzufolge ging die Vorlage mit großer Mehrheit durch. Bei den Änderungen war es vor allem um die Machtverteilung und den Zeitrahmen gegangen. Jetzt gilt, dass der Gesundheitsnotstand in Bayern nur vom bayerischen Kabinett als Kollegialorgan festgestellt und vom Landtag jederzeit für beendet erklärt werden kann. Auch ist das Gesetz bis zum Jahresende befristet.

„Augenmaß, parlamentarische Kontrolle und zeitliche Befristung“, brachte FDP-Fraktionschef Martin Hagen die aus seiner Sicht wichtigsten Eigenschaften des neuen Infektionsschutzgesetzes auf den Punkt.

Trotz der weitreichenden Befugnisse für die Staatsregierung sieht auch die SPD-Landtagsfraktion durch die Kontrollfunktion des Landtags und der definierten Halbwertszeit des Gesetzes demokratische Prinzipien gesichert.

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