Aufwendungen der Arbeitgeber für kranke Beschäftigte
Institut: Fast 77 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung
Der anhaltend hohe Krankenstand ist ein Treiber der steigenden Aufwendungen für kranke Beschäftigte. Das Institut der Deutschen Wirtschaft verweist auf eine Verdoppelung der Ausgaben seit 2010.
Veröffentlicht:Berlin/Köln. Die Aufwendungen für die Lohnfortzahlung erkrankter Mitarbeiter haben im Vorjahr mit 76,7 Milliarden einen neuen Höchststand erreicht. Nach Darstellung des arbeitgebernahen Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) haben sich die Zahlungen seit dem Jahr 2010 mehr als verdoppelt – damals mussten die Arbeitgeber 36,9 Milliarden Euro dafür aufbringen, heißt es in einem am Freitag veröffentlichten Bericht des IW.
Die Summe von 76,7 Milliarden Euro setzte sich im vergangenen Jahr zusammen aus Bruttoentgelten für erkrankte Beschäftigte in Höhe von 64,9 Milliarden Euro sowie 11,9 Milliarden Euro für den Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen.
Gehaltssteigerungen und mehr Beschäftigte triggern Aufwendungen für Lohnfortzahlung
Das Institut muss nach eigenen Angaben den Angeberanteil an den Sozialbeiträgen schätzen: Denn Gehaltsbestandteile oberhalb der Beitragsbemessungsgrenzen müssen im Krankheitsfall weiter gezahlt werden, doch Sozialbeiträge fallen dafür nicht mehr an.
Die Entwicklung des Ausgabenpostens Lohnfortzahlung geht auf mehrere Faktoren zurück. Allerdings sind die durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter im fraglichen Zeitraum nur um 47 Prozent gestiegen. Berücksichtigt werden müsse auch die gestiegene Anzahl der Beschäftigten, die ein Anrecht auf Entgeltfortzahlung haben. Selbst bei konstanter Krankenstandsquote entstünden dadurch Mehrausgaben der Arbeitgeber. Der Faktor Beschäftigtenaufbau schlage mit einer Zunahme der Ausgaben um 24 Prozent zu Buche, heißt es.
Maßgeblich beeinflusst werde die Entwicklung auch durch die kräftig gestiegene Krankenstandsquote: Im Jahr 2010 legten die Beschäftigten noch durchschnittlich an 13,2 Kalendertagen ein Attest vor, im Jahr 2022 waren es bereits 22,6 Tage. Als einen von vielen Einflussfaktoren macht das IW dafür auch die telefonische Krankschreibung bei Atemwegserkrankungen aus, die im Dezember vergangenen Jahres vom Gemeinsamen Bundesausschuss regelhaft etabliert worden ist.
Wirtschaftsnahe Kreise der Union für Abschaffung der Tele-AU
Bereits im Juni dieses Jahres hatte die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) in der CDU/CSU gefordert, die Tele-AU wieder abzuschaffen. Dem Wunsch, gerade Hausarztpraxen von „Standardprozessen“ zu entlasten, stehe „die wirtschaftliche Realität entgegen“, hieß es unter Verweis auf den steigenden Krankenstand. „Wirklich erkrankte Beschäftigte“ hätten durch die Abschaffung keinen Nachteil, glaubt die MIT: „Sie sollten in ihrem eigenen Interesse eine Arztpraxis aufsuchen oder sich im Rahmen einer Videosprechstunde ärztlich untersuchen lassen.“
Der Hausärzteverband hatte dieses Ansinnen scharf zurückgewiesen. Der Verbandsvorsitzende Dr. Markus Beier bezeichnete damals die Tele-AU als eine „medizinisch wie auch versorgungspolitisch absolut richtige und sinnvolle Entscheidung“. (fst)