Milliarden-Euro-Lücke nicht vom Tisch
Ampel-Aus sorgt für Druck in der Kranken- und Pflegeversicherung
Einige Gesundheitsgesetze bleiben nach dem Ende der rot-grün-gelben Koalition auf der Strecke. Damit sind auch Änderungsanträge dazu vom Tisch. Unmittelbar betroffen ist die Soziale Pflegeversicherung. Die vdek-Chefin fordert Gesundheitsminister Lauterbach zum Handeln auf.
Veröffentlicht:Berlin. Das Ampel-Aus droht, sich unmittelbar auf die Kassenbeiträge der gesetzlich Versicherten auszuwirken. Darauf hat die Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen (vdek) Ulrike Elsner auf Anfrage der Ärzte Zeitung hingewiesen.
Da einige Gesundheitsgesetze sicher nicht mehr weiterverfolgt werden, fallen auch mögliche Änderungsanträge zu Gesetzen aus. Betroffen ist vor allem die Soziale Pflegeversicherung, die eine Finanzierungslücke von 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte aufweist.
Forderung nach Rechtsverordnung
„Da der angedachte Antrag zum sogenannten Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“ nun voraussichtlich nicht kommen wird, muss das Bundesgesundheitsministerium schnell ein Rechtsverordnungsverfahren einleiten“, fordert Elsner. Ein Beitragssatzpunkt wird mit etwa 1,8 Milliarden Euro berechnet.
Der vom Bundesgesundheitsministerium lancierte Antrag hatte eine Erhöhung des Beitragssatzes zur Sozialen Pflegeversicherung von 0,15 Prozentpunkten zum Inhalt. Für die verbleibende Lücke wollte Lauterbach ausweislich des Antrags, der der Ärzte Zeitung vorliegt, bislang nicht abgerufene Energiehilfen für Pflegeeinrichtungen umwidmen.
Zusatzbeitrag: hohe Ausschläge
Am Donnerstag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,5 Prozent festgesetzt. Damit folgte er dem Schätzerkreis beim Bundesamt für Soziale Sicherung, der im Oktober einen zusätzlichen Bedarf von 0,8 Prozentpunkten für das Jahr 2025 prognostiziert hatte. Am Freitag folgte die Ankündigung des Ministers, den Beitrag zur Sozialen Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte anheben zu wollen.
Damit haben die Krankenkassen eine Grundlage zur Berechnung ihrer Haushaltspläne, die in der Regel im November erstellt werden. Elsner weist daraufhin, dass die Pläne jeweils unabhängig vom Stand der Gesetzgebung zu erfolgen habe. Jede Kasse berechnet ihren Zusatzbeitrag individuell. Schon bislang, beim Stand des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,7 Prozent, sind die Ausschläge hoch und reichen bis deutlich über drei Prozent.
Kassen sehen Präventionskurse gerettet
Inwieweit das Aus beziehungsweise das Vertagen einer Reihe von Gesundheitsgesetzen die Krankenkassen vorübergehend entlastet, ist im Moment offenbar nicht zu beziffern. Positiv wirke sich aus, dass das Gesundes-Herz-Gesetz (GHG) voraussichtlich nicht mehr beschlossen werde, sagt Ulrike Elsner. Dadurch hätten die die Krankenkassen die Möglichkeit, die bundesweit 110.000 zertifizierten Präventionskursen auch künftig zu finanzieren.
Der Entwurf sah vor, Kassen zu verpflichten, Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention nach Paragraf 20 Absatz im SGB V zugunsten der gezielten Prävention von Herz-Kreislauf-Erkrankungen umschichten. (af)