Erleichterungen für Transsexuelle
Japans oberste Richter erklären Zwangssterilisation für verfassungswidrig
Menschenrechtler und Betroffene fordern zügige gesetzliche Regelung. Anforderungen an Geschlechtsangleichungen bedürfen noch weiterer Bewertungen, heißt es bei Betroffenen-Organisationen.
Veröffentlicht:Tokio. Das Oberste Gericht Japans hat die gesetzliche Verpflichtung für Transsexuelle, sich einer Sterilisation zu unterziehen, für verfassungswidrig erklärt. Ein Regierungssprecher sagte am Mittwoch laut japanischen Medien, dass „die zuständigen Ministerien die Gerichtsentscheidung prüfen und geeignete Maßnahmen ergreifen werden“.
Menschenrechtler und Betroffenen-Organisationen forderten die Regierung auf, die Gesetze zügig an die Entscheidung des Gerichts anzupassen. Zu den 2004 erlassenen gesetzlichen Anforderungen für eine operative Geschlechtsanpassung gehört die Maßgabe, dass die Betroffenen keine Fortpflanzungsorgane mehr haben dürfen beziehungsweise nur solche, die ihre Funktion dauerhaft verloren haben.
Entäuschung bei Betroffenen
Enttäuscht zeigten sich Betroffenengruppen jedoch über die Vertagung einer Entscheidung über die gesetzliche Verpflichtung für Transfrauen, den Penis operativ entfernen zu lassen. Das Gesetz schreibt vor, dass die Geschlechtsorgane dem Geschlecht entsprechen müssen, das die Person annehmen möchte. Das Oberste Gericht wies eine untergeordnete Instanz an, diese spezielle Anforderung neu zu bewerten.
Nach Angaben des Obersten Gerichts haben in Japan zwischen 2004 und 2022 fast 12.000 Menschen ihr Geschlecht im Familienregister ändern lassen. Bereits 2014 hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Abschaffung der verpflichtenden Sterilisation bei entsprechenden operativen Eingriffen gefordert. (KNA))