Umfrage unter gut 1000 Beschäftigten
Jeder dritte Arbeitnehmer hat bereits Gebrauch von der Tele-AU gemacht
Ein Jahr nach Einführung der telefonischen Krankschreibung zieht die Handelskrankenkasse unter Verweis auf eine Umfrage ein positives Fazit: Das Instrument sorge für Entlastung und helfe, Infektionsrisiken zu senken.
Veröffentlicht:Berlin. Sinnvolles Instrument zum Bürokratieabbau oder Ursache hoher Krankenstände? Über die telefonische Krankschreibung wird seit geraumer Zeit gestritten. Von Arbeitgeberseite kommt der Ruf nach Abschaffung. Krankenkassen und Ärzteverbände dagegen loben die Vorzüge der sogenannten Tele-AU.
Eine Umfrage im Auftrag der Handelskrankenkasse (hkk) hat nun ergeben: Jeder dritte Beschäftigte hat bereits Gebrauch von der Tele-AU gemacht. Gut die Hälfte (53 Prozent) begründet dies damit, andere Patienten nicht anstecken zu wollen und daher den Gang in die Arztpraxis zu vermeiden.
Das Institut forsa befragte für die hkk mehr als 1.000 Arbeitnehmer ab 18 Jahre. Das Gros (79 Prozent) stuft die Möglichkeit der Tele-AU demnach als grundsätzlich sinnvoll ein.
„Sinnvolles Instrument zum Bürokratieabbau“
In ihrer Mitteilung zitiert die hkk den Bremer Internisten, Dr. Matthias Juricke. Die Tele-AU sei noch jung, „aber schon jetzt ein sinnvolles Instrument zum Bürokratieabbau, das sowohl Patienten als auch Ärzte entlastet und unbedingt erhalten bleiben sollte“.
Ähnlich äußert sich der Leiter für Versorgungsmanagement bei der Kasse, Dr. Cornelius Erbe. Die AU-Bescheinigung nach telefonischer Anamnese trage dazu bei, Infektionsrisiken in Praxen zu reduzieren, entlaste das Praxispersonal und ermögliche die „Konzentration auf die Versorgung von schweren Fällen“. Zudem sei die Tele-AU in ländlichen Regionen oder bei eingeschränkter Mobilität vorteilhaft, da lange Anfahrtswege entfielen.
Die Tele-AU ist in Deutschland seit Ende 2023 regelhaft möglich – aber nur für Patienten, die der Arztpraxis gut bekannt sind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass es sich um keine schweren Erkrankungen handelt und eine Abklärung nicht per Videosprechstunde möglich ist. Eine Krankschreibung per Tele-AU kann für maximal fünf Kalendertage erfolgen. Für eine Folge-AU muss der Patient die Praxis aufsuchen. (hom)