MDK-Gutachten
Jeder vierte vermutete Behandlungsfehler lässt sich bestätigen
Gutachter der Medizinischen Dienste der Krankenkassen (MDK) haben im vergangenen Jahr 3337 Behandlungsfehler festgestellt. Damit bestätigte sich knapp jeder vierte Verdachtsfall.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) haben für 2017 ein Sachverständigengutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern erstellt.
Die Zahl der vermuteten Behandlungsfehler ist danach von mehr als 15.000 im Jahr 2016 auf 13.500 im Jahr 2017 zurückgegangen. In den meisten Fällen bestätigte sich der Verdacht nicht.
Entwarnung wollten die Vertreter der Medizinischen Dienste gleichwohl nicht geben. "Wir sehen immer wieder die gleichen Fehler", warnte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS.
Vor allem gut zu vermeidende Behandlungsfehler tauchten immer wieder in der Statistik auf – vom im Körper vergessenen Tupfer bis zu verwechselten Patienten und Eingriffen an falschen Körperteilen.
Checklisten können helfen, Fehler zu vermeiden
Die Ärzte sollten sich unter anderem am Arbeitsschutz orientieren, wo Fehler systematisch und verbindlich erfasst würden, verweist Dr. Max Skorning, der beim MDS für die Patientensicherheit zuständig ist, auf andere Zugänge zum Fehlergeschehen in der Arbeitswelt.
Checklisten und standardisierte Abfragen zu Voraberkrankungen könnten Beiträge dazu leisten, Fehler zu verhindern, schlägt Professor Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern, vor.
Vor acht Wochen hatte die Bundesärztekammer ihre Behandlungsfehlerstatistik vorgestellt. Die Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Kammern hatten 2017 rund 7300 Entscheidungen zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern getroffen. 1783-mal erkannten sie auf Behandlungsfehler oder mangelnde Risikoaufklärung.
Die meiten Vorwürfe betreffen Orthopäden und Unfallchirurgen
Von der aktuellen Begutachtungsstatistik der Medizinischen Dienste war zu einem Drittel die Arbeit niedergelassener Ärzte betroffen. Wie bei den Ärztekammern auch entfallen die meisten Behandlungsfehlervorwürfe (31 Prozent) auf die Orthopädie und Unfallchirurgie (siehe nachfolgende Grafik).
Lediglich fünf Prozent der Vorwürfe (663 Fälle) bezogen sich auf die Pflege. Während bei der Pflege jedoch knapp die Hälfte der Vorwürfe von den Gutachtern als berechtigt anerkannt worden ist, waren es bei Orthopäden und Unfallchirurgen relativ deutlich weniger (siehe nachfolgende Grafik).
Ärztekammern und die Medizinischen Dienste erfassen nicht alle Behandlungsfehler. Alle Verfahren, die direkt an die Gerichte gehen, oder von den Versicherern ohne Umweg geregelt werden, bleiben unter dem Radar.
Die Ärztekammern gehen von rund 40.000 Beschwerden im Jahr aus, die Medizinischen Dienste beziffern die Dunkelziffer auf 100.000 Beschwerden.
Zentrales Register gefordert
Um mehr Transparenz zu schaffen, fordern Patientenschützer ein zentrales Register für Behandlungsfehler und Pflegefehler. „Fehler ist Fehler“, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, der Deutschen Presse-Agentur.
Für Betroffene sei es egal, ob dies durch einen Arzt oder eine Pflegekraft geschehe. Schluss müsse auch damit sein, dass Krankenkassen, Ärztekammern und Gerichte Fehler nebeneinander her sammelten.
Viele Patienten warteten zudem seit Jahren auf einen Härtefallfonds, der bei tragischen Fällen schnell hilft. „Hier ist die Bundesregierung gefordert, umgehend zu handeln“, sagte Brysch. (af/dpa)
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