Kommentar
Blindflug bei Fehlern
Für Behandlungsfehler fühlen sich in Deutschland viele Institutionen zuständig: Schlichtungsstellen der Ärztekammern, Medizinische Dienste der Krankenkassen, Versicherungen, die sich gütlich mit Patienten einigen, Rechtsanwälte und Gerichte.
Vor allem die Ärztekammern und die Medizinischen Dienste führen auch eifrig Statistiken darüber, wie sich die Fehlerzahlen, die Ursachen und die Verteilung nach Fachgruppen entwickeln.
Doch wie viele Behandlungsfehler Ärzte und Pfleger in Deutschland tatsächlich machen, ist nach wie vor eine unbekannte Größe. Denn am Ende entscheidet der betroffene Patient, ob er sich wegen eines vermuteten Fehlers meldet und, wenn ja, bei wem.
Ein zentrales Register für Behandlungsfehler, wie seit Jahren von Patientenvertretern gefordert, könnte den Blindflug in Bezug auf das Fehlergeschehen und auf die Wirksamkeit ergriffener Maßnahmen zur Fehlerminimierung beenden.
Der Aufwand für ein solches Register wäre sicherlich erheblich, allein schon, um Doppelerfassungen zu vermeiden und um die Anforderungen des Datenschutzes einzuhalten. Aber die Mühe wert wäre es allemal.
Lesen Sie dazu auch: Behandlungsfehler: Op am falschen Bein - das kommt tatsächlich noch vor MDK: Jeder vierte vermutete Behandlungsfehler lässt sich bestätigen