Gastbeitrag

Jetzt ist Pandoras Büchse offen

Das umstrittene Urteil des Landgerichts Köln zur Beschneidung von Jungen bringt Ärzte wie Eltern in die Bredouille. Denn streng genommen sind jetzt auch andere Operationen strafbar.

Von Christina Töfflinger Veröffentlicht:
Straffrei ist derzeit nur noch die medizinisch indizierte Zirkumzision.

Straffrei ist derzeit nur noch die medizinisch indizierte Zirkumzision.

© dpa

Wie mit einem Paukenschlag hat das Landgericht Köln mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil zur Zirkumzision (Az.: 151 Ns 169/11) eine erstaunliche Feststellung getroffen: Die Beschneidung von Knaben aus religiös motivierten Gründen - in Deutschland bis dahin täglich vollzogen - ist und war schon immer als Körperverletzung strafbar.

Angeklagt im Kölner Fall war ein Arzt, der auf Wunsch der muslimischen Eltern an einem vierjährigen Jungen kunstgerecht eine Zirkumzision durchgeführt hat.

Das Amtsgericht Köln hatte ein strafbares Handeln noch mit knapper Begründung verneint (Az.: 528 Ds 30/11).

Die Beschneidung sei als präventiv-medizinische Maßnahme durch die Einwilligung der Sorgeberechtigten gerechtfertigt gewesen.

Urteil ist für andere Gerichte ohne Bindungswirkung

Auch das Landgericht Köln als Berufungsinstanz hat den Arzt freigesprochen. Er habe ohne persönliche Schuld gehandelt, da ihm die Strafbarkeit seines Handelns aufgrund der unklaren Rechtslage nicht bewusst gewesen sei.

Grundsätzlich aber sei sein Verhalten als rechtswidrige Körperverletzung anzusehen. Daran ändere auch die Einwilligung der Eltern nichts, da eine medizinisch nicht indizierte Beschneidung dem Wohl des nicht einwilligungsfähigen Kindes zuwiderlaufe.

Weder das verfassungsrechtlich verbürgte elterliche Erziehungsrecht, noch die Religionsfreiheit der Eltern könnten sich bei einer Abwägung gegen das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit durchsetzen.

Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht viel Verunsicherung bei Ärzten und Eltern gestiftet. Zwar entfaltet sie keine Bindungswirkung für andere Gerichte.

Es ist aber nicht auszuschließen, dass manche sich gleichwohl daran orientieren werden. Dies wäre unserer Ansicht nach außerordentlich bedenklich.

Die Entscheidung des Landgerichts Köln geht in ihrer Tragweite nämlich weit über das Problem der religiösen Beschneidung hinaus.

Nimmt man das Gericht beim Wort, stünde die Wirksamkeit der elterlichen Einwilligung in kurativ-medizinisch nicht zwingend indizierte Behandlungen stets infrage, wenn deren Folgen irreversibel sind.

Anderer Fall bei weiblicher Beschneidung

Dies beträfe dann etwa auch kosmetisch motivierte Eingriffe wie Ohrenkorrekturen.

Dabei haben die Ministerien für Gesundheit und Justiz gerade erst im Mai dieses Jahres ihre Auffassung bekräftigt, dass ein Verbot kosmetischer Operationen an Minderjährigen unzulässig sei - auch weil hierdurch tief in die verfassungsrechtlich garantierten Rechte der Eltern eingegriffen werde.

Kein Zweifel besteht daran, dass das elterliche Erziehungsrecht seine Grenze im Kindeswohl findet.

Eben deshalb kommt eine Einwilligung der Eltern in die weibliche Genitalverstümmelung mit ihren tiefgreifenden Nebenwirkungen und Folgen für die sexuelle Empfindungsfähigkeit, der keine entsprechenden Vorteile gegenüberstehen, niemals in Betracht.

Ebenso klar ist aber auch, dass das Wohl des Kindes kein hundertprozentig objektivierbarer Begriff ist, der in jeder Situation eine eindeutige Lösung diktiert. Häufig werden verschiedene Aspekte - präventiv/kurativ-medizinisch, sozial, religiös etc. - abzuwägen sein.

Und diese Abwägung vertraut unsere Rechtsordnung im Grundsatz nicht dem Staat, sondern den Eltern an. Diese mögen etwa in eine Ohrenkorrektur allein deshalb einwilligen, um ihrem Kind Hänseleien zu ersparen.

Deutschland steht vor einem weltweiten Sonderweg

Für die Beschneidung von Knaben kann nach unserer Auffassung nichts anderes gelten. Deren vermutete präventiv-medizinische Vorteile - geringeres Risiko für HIV-Ansteckung, Eichelentzündung oder Peniskrebs - haben sogar dazu geführt, dass WHO und UNO sich ausdrücklich für die männliche Beschneidung aussprechen.

Solange sich kein anderslautender medizinischer Konsens herausgebildet hat, wird man Eltern daher zubilligen müssen, sich für eine Beschneidung zu entscheiden, auch wenn diese medizinisch nicht zwingend indiziert ist.

Mit einem Totalverbot der religiös motivierten Beschneidung minderjähriger Jungen würde Deutschland einen weltweit einzigartigen Sonderweg beschreiten.

Die Gefahr, dass derartige Eingriffe künftig von medizinisch nicht qualifizierten Personen ausgeführt werden oder es zu einem regelrechten Beschneidungstourismus kommt, liegt auf der Hand. Dass gläubige Juden und Muslime über den Urteilsspruch empört sind, ebenso.

Da das Landgerichts-Urteil inzwischen rechtskräftig ist, wird eine höchstrichterliche Klärung auf sich warten lassen.

Dabei wäre diese dringend erforderlich. Denn das Meinungsbild in der strafrechtlichen Literatur ist uneinheitlich.

Andere Richter sorgten für Kostenübernahmeanspruch

Und auch die sonstige Rechtsprechung bietet wenig Orientierungspunkte. So hat zum Beispiel das Oberverwaltungsgericht Lüneburg 2002 den Eltern eines aus religiösen Gründen beschnittenen Jungen sogar einen Kostenübernahmeanspruch gegen den Sozialhilfeträger zugebilligt, da die Beschneidung einer christlichen Tauffeier vergleichbar sei (Az.: 4 ME 336/02).

Aus den - wenigen - zivilgerichtlichen Entscheidungen zum Thema ergibt sich nur, dass eine Beschneidung ohne Einwilligung des Sorgeberechtigten oder unter Missachtung medizinischer Mindeststandards rechtswidrig ist und zu Schadenersatzansprüchen gegen den Operateur führen kann.

Bis zu einer endgültigen Klärung durch die Rechtsprechung oder den Gesetzgeber ist Ärzten und Eltern nur zu äußerster Vorsicht zu raten.

Zwar hat das Landgericht die Beschneidung nicht als gefährliche, sondern nur als einfache Körperverletzung eingeordnet. Damit wird die Tat regelmäßig nur auf Antrag verfolgt.

Betroffene sollten dies aber nicht als Freifahrtschein verstehen. Denn bei Bejahung eines "öffentlichen Interesses" kann die Staatsanwaltschaft dennoch Anklage erheben.

Außerdem ist nicht gesagt, dass andere Gerichte die Einschätzung des Landgerichts Köln teilen werden.

Ein Berufen auf unverschuldete Unkenntnis des Verbotes, wie sie der angeklagte Arzt erfolgreich geltend gemacht hatte, wird nach dem Kölner Urteil zumindest schwieriger.

Zur Person: Dr. Christina Töfflinger ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht. Sie ist Partnerin der Kanzlei Busse & Miessen, Bonn. Dr. Markus Englerth ist Strafrechtswissenschaftler und Habilitant am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn.

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Kommentare
Dipl.-Med Matthias Junk 08.07.201222:16 Uhr

Erratum

Entsetzt habe ich bemerkt, dass ich ein wesentliches positives Merkmal der christlichen Religion bezüglich der Sünder im Eifern ignoriert habe: die Vergebung als einen zentralen und sehr guten Anteil christlicher Glaubenslehre.
Ich bitte darum, diese Vergebung mir gegenüber walten zu lassen bezüglich dieses meines Versäumnisses , und letzlich tut mir die einseitige Art meines Kritisierens der "Guten Botschaft" im "Ergänzungs-Kommentar..." zu Dr.Schätzlers Kommentar auch selber nicht gut...
So was nennt man wohl: Das Kind mit dem Bade ausschütten...

MkG M.Junk

Dipl.-Med Matthias Junk 08.07.201219:04 Uhr

Das Rationale ist doch... Ergänzung zu Kollegen Dr.Schätzler

Es wird scheinbar wieder wichtiger, hellhörig, aufmerksam und achtsam zu sein, um zum Beispiel diese Schwingungen zur Beeinflussung der Wahrnehmung mitzubekommen, die von solchen in die Irre führenden Überschriften wie dieser zu diesem Artikel und ähnliche zu diesem brisanten Thema gewählten und BENUTZTEN Überschriften ausgehen können(auch und erschreckenderweise gerade in dieser online-Zeitung für Mediziner...).
Da könnten tatsächlich alle, die sich nie darum ge"kümmert" haben (da steckt "cura" drin; eigentlich genau unser Job), dass mit dieser "Tradition" - der Beschneidung von 1. dem Selbstbestimmungsrecht und 2. der Vorhaut - in den uralten patriarchalischen Wüstenreligionen immer schon ein persönliches Unrecht angerichtet wurde, noch gar nix gemerkt haben.
Das aber ist aus einer langen Vergangenheit heraus nachvollziehbar, in der bis vor wenigen Generationen "Menschenrechte" nie zentral gesehen wurden, sondern viel länger schon in Denkstrukturen gedacht und gefühlt wurde, die auf den seit Jahrtausenden herrschenden "Direktiven" basierten.
Da waren immer "zentralere" Anliegen wesentlicher, als das Recht des Individuums auf ggf. auch abweichende Persönlichkeit. Ein Sünder brauchte nämlich vor allem eins: generelle Veränderung - oder Hölle... Und wer Sünder und wer Nichtsünder war, richtete sich nicht nach primär menschlichen säkulären Regeln, sondern nach denen der Direktiven. Hier biss sich schon immer die scholastische Katze in den Schwanz. Und auf diesem "Recht" - jahrhundertelang gar aus der Pflicht- auf Religion (bis hin zum Recht auf deren Irrsinnigkeiten) basiert ein großer Teil der negativen Anteile der jüngeren Menschheitsgeschichte (jünger im evolutionären Sinn).
Toll, oder ! Irre, oder ?
Das Denken in den Kategorien von "Menschenrechten" und seine Verankerung im Menschheitsbewußtsein kam von außerhalb der Religionen. Gern wird das anders behauptet. Von wem wohl ?
Im Moment sind diese tendenziell in eine "politisch korrekte" Denkrichtung verführenden Überschriften wie die zum kommentierten Artikel wie (Gift-) Pilze aus dem Boden geschossen.
Haben wir jetzt sogar schon in unseren eigenen Medizinerblättern und -gehirnen Angst vor Scharia und brennenden Praxen - oder Glasbruch usw. usw...?
Wenn ja, dann sollte das als Beweis für die weit über die traditionelle Beschneidung an kleinen Jungen hinausgehende Tendenz dieser "Welt-Anschauungen" und ihrer eben teilweise abwegigen Denkweise gelten: solche "Tat"-Sachen gehören eben genau in''s Zentrum der alten / veralteten Religionen, und nicht augenwischerisch als nur "untypische Randerscheinungen" einiger "nicht richtiger" Moslems / Juden (auch Christen) ausgegrenzt.
Von allen, die das nicht wahr-"nehmen" wollen (innerhalb und außerhalb der jeweiligen Religionsgemeinschften) - und vielleicht sogar für viele, deren graue Zellen zu belegt sind, als dass sie genug "Spielraum" hätten für das Wahrnehmen genau solcher "Zwischentöne" innerhalb gewählter Formulierungen wie Überschriften, sollten diese Kommentare ein Anstoß zum Nachdenken sein.
Von Zeitgenossinnen und Zeitgenossen, die in Berufen ihre Erfüllung finden, die sich mit der "Aufbereitung, Abpackung und Lieferung" von Information, Meinung und Trends usw.beschäftigen - unseren im Bereich der Medien hauptberuflich tätigen Mitmenschen und Mitmenschinnen - darf man erwarten, dass sie wissen, was sie tun, wenn sie dieses oder jenes so oder anders zusammenfassen, werten, formulieren...
PS: Wahrscheinlich sollte man im Osten groß geworden sein, um dieses seismographische Gefühl für eine enorme Sauerei zuhaben, die sich in unseren "freien" Medien seit einer ganzen Weile schon wieder erleben lässt und das mit einem bekannten Begriff belegt ist: mit dem Begriff der "Demagogie (griech.: Volksführung; umgangssprachlich aber gerade gegenteilig gebraucht: Volks-Verführung).
Bleibt wachsam, achtsam, kritisch- und im humanistischen Sinn freiheitsliebend - und me

Dr. Thomas Georg Schätzler 07.07.201220:32 Uhr

Die Rationale ist doch, ...

dass jeder Eingriff in die körperliche Unversehrtheit eine strafbare Körperverletzung sein kann, wenn k e i n e rechtsgültige Einwilligung vorliegt. Dies allein hatte die Strafkammer des Kölner Landgerichts mit seinem jüngst veröffentlichten Urteil zur Zirkumzision (Az.: 151 Ns 169/11) zu entscheiden.

Das hat juristisch mit zivil- oder sozialrechtlichen Entscheidungen zur Kostenübernahme nichts zu tun. Und es ging auch nicht um einen irgendwie gearteten Präventiv- oder Heileingriff. Selbst WHO und UNO können keine verbindlichen Leitlinien für die männliche Beschneidung begründen. Dann hätte der unbeschnittene Rest der Männerwelt ja auch lebenslang etwas völlig falsch gemacht.

In einer säkularisierten Welt, in der z. B. wie in unserer Bundesrepublik Deutschland über die Hälfte der Bevölkerung k e i n e r Weltreligion aktiv angehört, sind rein religiös begründete Zirumzisionen (Beschneidungen, Vorhautentfernungen) k e i n e bei Säuglingen und Kindern einwilligungsfähige Eingriffe. Weder der Gemeinsame Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen (G-BA) noch irgendeine Vorschrift im Sozialgesetzbuch V (SGB V) sehen eine Kostenübernahme und/oder Durchführung einer rituellen Beschneidung in Klinik und Praxis vor.

Alle sexualwissenschaftlichen, präventivmedizinischen, epidemiologischen und infektiologischen Argumente für oder gegen rituelle Beschneidungen sind vorgeschoben. Sie bewegen sich im Dunstkreis historisch obsoleter rassehygienischer und volksgesundheitlicher Erwägungen, die in die Irre führen. Wir leben in einer aufgeklärten, demokratischen, von individuellen Menschenrechten und Achtsamkeit geprägten postmodernen Industriegesellschaft. Es gibt sauberes fließendes Wasser, Seife und frische Handtücher.

Und wer möchte, kann aus freien Stücken, religiösen Überzeugungen und bei Einwilligungsfähigkeit sich beschneiden, piercen, tätowieren, das Frenulum inzidieren oder die Schamlippen kürzen lassen. "Body Modification" oder "Body Modding" ist vom Scheitel bis zur Sohle mit Vergrößern und Minimieren fast wie auf einer PC-Task-Leiste möglich.

Der Irische Schriftsteller James Joyce mokierte sich bereit 1922 in seinem Buch "Ulysses" über religiöse Verbrämungen, die Vorhaut (engl. ''Prepuce'' oder ''Forskin'') betreffend:
In Episode 1 – “Telemachus“, ließ er Mulligan sagen “–The islanders, Mulligan said to Haines casually, speak frequently of the collector of prepuces.”
In Episode 9 – “Scylla And Charybdis” schrieb er "He rattled on:
–Jehovah, collector of prepuces, is no more. I found him over in the museum where I went to hail the foamborn Aphrodite. The Greek mouth that has never been twisted in prayer. Every day we must do homage to her. LIFE OF LIFE, THY LIPS ENKINDLE."

Nach Geert Lernout, James Joyce Quarterly, Volume 44, Number 2, 2007. pp. 345-352 | 10.1353/jjq.2007.0039, geht James Joyce’s Konnotation auf ein Buch von Alphons Victor Müller mit dem Titel "Die hochheilige Vorhaut Christi im Kult und in der Theologie der Papstkirche (Berlin 1907) zurück. Lernout schrieb: ''Buck Mulligan''s reference in "Telemachus" to God as the collector of prepuces may not be much more than a blasphemous joke (U 1.394), but circumcision was a theme that we can now document Joyce having been interested in while he was writing Ulysses.''

Weiterführende Literatur: GEERT LERNOUT - Papers on Joyce 10/11 (2004-2005): 105-42 A Horrible Example of Free Thought: God in Stephen’s Ulysses
oder
Shalom Auslander: Eine Vorhaut klagt an (Foreskin’s Lament 2007). Aus dem Amerikanischen von Eike Schönfeld. Berlin Verlag 2008. 352 Seiten.

Die Überschrift des Gastbeitrags "Jetzt ist Pandoras Büchse offen" ist irreführend. Mit der Öffnung der ''Büchse der Pandora'' brach nach der griechischen Mythologie a l l e s Schlechte über die Welt herein. Und die männliche Vorhaut ist davon wahrlich nur ein klitzekleiner Zipfel.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund


Dipl.-Med Matthias Junk 06.07.201218:21 Uhr

Hurra Deutschland

Obwohl ich schon an anderer Stelle zu dieser Thematik "meinen Senf" dazugegeben habe, auch hier noch einmal mit Nachdruck:
1. Es ist sehr gut zu wissen, dass neben den Gräueln des NS-Reiches eine Menge Vorbildwirkung vom "verantwortungsbewußten" Deutschland ausgeht - und eine neue Reformation vielleicht auch. Diesmal gegen den Irrsinn der alten Traditionen mit der Beschneidung.
2. Es spricht eindeutig für die traditionelle Denkhemmung der "Großen Patriarchalischen Religionen", wenn nur Aufjaulen laut wird, und nicht ein munteres Bächlein ermutigter Kritiker sich hervorwagt, die in ihrer kritischen Meinung zu diesem Unsinn sich bestärkt fühlen dürften, dass weder ALLAH, noch JACHWEH, noch AUWEH, noch DAS FLIEGENDE SPAGHETTIMONSTER oder irgend eine andere geglaubte Instanz es befohlen habe, die bei allen Säugetieren vorhandene Schutzvorrichtung des männlichen Begattungsorgans - die zusätzlich für Lust sorgt, weil sie die Empfindlichkeit steigern und bewahren hilft - schmerzhaft und irreversibel zu entfernen... Sollte "ER" oder "ES" da bei der geglaubten "Schöpfung" so sehr gepfuscht haben an dieser soo wichtigen Stelle, dass erst alte männliche Besserwisser schon vor Jahrtausenden ein irreversibles Zusammengehörigkeitsgesetz daraus machen konnten oder sollten , indem am Geschöpf nachgearbeitet wird ???
3. Wer nicht für uns ist ... LEBENSLÄNGLICH ! So eine alte Zwangszugehörigkeit ist einfach ein alter Zopf. Ab damit.
Und das alles wurde nun lange genug nicht angeprangert, weil wahrscheinlich das Wissen an sich als hohes Gut und die persönliche Freiheit jedes Menschen als Idee und gesellschaftliche Realität in der Welt noch sehr junge Pflänzchen menschlicher geistiger Kreativität sind und die ACHTUNG VOR DER WUNDERBAREN UND STIMMIGEN NATUR IN DER WELT UND IN UNS (meinetwegen auch "Schöpfung", das klingt so schön persönlich, ist aber von der Intension wieder eine religiöse Vereinnahmung...) erst langsam reifen konnte. In den Zeiten der Archaischen Religionen und ihrer atheistischen absolutistischen Nachahmungen konnte eben nur in eine Befehlsrichtung - pardon: GLAUBENSGEBUNDENHEIT - gedacht werden. Die Idee mit den Gottheiten ist historisch und lerntheoretisch und gesellschaftlich einfach in viel primitiveren Sedimenten der Evolution des menschlichen Bewußtseins entstanden.
Und hält sich noch und noch.
Warum wohl?
Na klar, nur wegen blanker Eichel, fehlender Vorhaut, den Vorteilen im Kampf gegen die Risiken mangelhafter männlicher Genitalhygiene und dem unlösbaren Bund.
Sch... drauf.
Es lebe der Mut dieser deutschen juristischen Reformatoren !
Geschäftsideen werden nicht lange auf sich warten lassen: CIRCUM-tours, die frohe Pilgerfahrt zur "Blanken Frommen Kuppe"....
Hauptsache: Nachdenken und Neubesinnen verboten.
Wie bei allen männlich starken Ideen der Weltgeschichte:
Kriege, Völkermorde, Kuturvernichtung, Inquisition, Atom-Irrsinn,Wirtschaftskrisen, Absolutismus und Rassen- und Religions-Wahn aller Schattierungen.
Lasst sie nur machen, sie haben es doch nicht so gemeint. Und sie machen das doch schon immer so. Die Männchen.
Und ihr, ihr Weibchen, klar, ihr braucht dazu nix zu sagen.
Wie schon immer.
Oder meistens... höchstens zu Hause (aber da parrieren ja die Männchen - mit oder ohne Vorhaut - meistens)

Dr. Reinhard Naar 06.07.201213:07 Uhr

Religionsfreiheit heißt nicht Freiheit zur Körperverletzung

die Aufregung von Anhängern verschiedenster Religionen, es würde ihr Grundrecht auf Religionsausübung beschnitten, finde ich sehr bedenklich. Das kritisierte Urteil nimmt niemandem das Recht, für sich selbst religiös motivierte Entscheidungen zu treffen. Es geht aber entschieden zu weit, aus glaubensmotivierten (also irrationalen) Überlegungen das Recht zu fordern, andere verstümmeln zu dürfen.

Eine Ohr-Korrektur ist durchaus rational motiviert, sie erspart dem Kind Hänseleien und damit evtl. psychische Probleme, solch ein Eingriff kann nicht bis zur Volljährigkeit warten. Der medizinische Nutzen einer Genitalbeschneidung dagegen geht gegen Null. Der mögliche soziale Schaden für ein nicht beschnittenes Kind ist m.E der ideologischen Haltung der Eltern bzw. des Glaubens-Umfeldes anzulasten, dies zu vermeiden wäre zumutbar.
Es bleibt zu hoffen, dass der Druck der Religions-Lobbyisten auf die Gesetzgebung nicht zu einer Gesetzesänderung führt, die Menschenrechte der noch nicht entscheidungsfähigen Patienten verletzt. Und vielleicht sogar noch weitere Begehrlichkeiten weckt: Transfusionsverbot bei Kindern von Zeugen Jehovas, auch wenn Behinderung oder Tod in Kauf genommen wird, Amputationen, die die Scharia bei Diebstahl vorschreibt und als Operation mit Anästhesie vielleicht die Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen könnten.
Und vieles mehr.

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