Debatte um Milliarden-Paket

KBV: Praxen bei Digitalisierung genauso fördern wie Kliniken

Die angekündigten Milliarden-Investitionen in die digitale Infrastruktur der Krankenhäuser seien gut und sinnvoll, betont die KBV. Allerdings sollten Bund und Länder auch die Digitalisierung in Arztpraxen in gleichem Umfang fördern.

Thomas HommelVon Thomas Hommel Veröffentlicht:
Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen „nicht komplett allein sitzen bleiben“, mahnt KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister.

Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen „nicht komplett allein sitzen bleiben“, mahnt KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister.

© Stepanie Pilick / Springer Medizin Verlag

Berlin. Die vorgesehenen Investitionen für die Digitalisierung der Krankenhäuser haben jetzt auch die Vertragsärzte auf den Plan gerufen. Das im geplanten Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) vorgesehene Milliarden-Paket von Bund und Ländern drohe die Ungleichheit bei der Unterstützung von stationärem und ambulantem Sektor zu verschärfen, warnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer am Donnerstag verbreiteten Mitteilung.

Die Investitionen in die Digitalisierung müssten gleichermaßen auch in die ambulante Versorgung fließen, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Digitale Strukturen und Prozesse müssen sektorenübergreifend angeglichen werden.“

KHZG: Erste Lesung im Bundestag

Der Bundestag will den von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) eingebrachten Gesetzentwurf am späten Donnerstagnachmittag in erster Lesung beraten. Der Entwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass Bund und Länder insgesamt mehr als vier Milliarden Euro für die Kliniken bereitstellen. Drei Milliarden Euro kommen vom Bund, die Länder sollen 1,3 Milliarden Euro beisteuern. Das Geld soll in moderne Notfallzentren und neue digitale Strukturen fließen.

Gerade während der Corona-Krise habe der ambulante Sektor „entscheidend“ dazu beigetragen, das Ansteckungsrisiko zu mindern und Infektionsketten zu vermeiden, sagte KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister. „Nun ist die Politik in der Pflicht, Ärzte und Praxispersonal nicht im Stich zu lassen.“

Auf den Kosten für die Digitalisierung dürfen die Niedergelassenen jedenfalls „nicht komplett allein sitzen bleiben“, warnte Hofmeister.

Kriedel: Fristen und Förderungen angleichen

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel sagte, es gebe keine nachvollziehbaren Argumente, „warum Arztpraxen nicht an dem mehr als vier Milliarden Euro schweren Investitionsprogramm teilhaben dürfen“. Um ein wachsendes Gefälle der Digitalisierung zwischen Krankenhäusern und Niedergelassenen zu verhindern, seien „Fristen und Förderungen des ambulanten Sektors dem stationären anzugleichen“, appellierte Kriedel.

Die Appelle der KBV-Spitze kommen nicht zufällig. Die Vertragsärzteschaft liegt bei der Ausgestaltung der Telematik-Infrastruktur seit Wochen im Clinch mit dem Gesundheitsministerium. Dabei geht es auch um die Frage der Refinanzierung von Investitionen in die IT-Sicherheit in den Praxen. Diese fürchten, dass sie auf den anfallenden Kosten sitzen bleiben könnten.

Die KBV hatte daher bei der letzten Vertreterversammlung (VV) die Verabschiedung einer entsprechenden IT-Sicherheitsrichtlinie unter Finanzierungsvorbehalt gestellt. Bei der VV am morgigen Freitag soll das Thema erneut aufgerufen werden.

Mehr Mittel für Medizintechnik

Vertreter der Medizintechnik-Branche meldeten ebenfalls Nachbesserungsbedarf am geplanten Krankenhauszukunftsesetz an. „Es ist großartig, das für die technische Modernisierung der Kliniken in Deutschland bis zu 4,3 Milliarden Euro aus Bundes- und Landesmitteln zur Verfügung stehen“, sagte BVMed-Geschäftsführer Dr. Marc-Pierre Möll am Donnerstag.

Um eine nachhaltige digitale Ausstattung der Kliniken zu verwirklichen, sei aber auch verstärkt in moderne Medizintechnik zu investieren. Zusätzlich zur geplanten Evaluierung des digitalen Reifegrades der Krankenhäuser solle das Bundesgesundheitsministeriums ein unabhängiges Gutachten beauftragen, so Möll.

Auf Basis von Routinedaten der gesetzlichen Krankenkassen sollten dabei die „positiven Effekte“ der Investitionen ermittelt werden.

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