Notfälle

KBV fordert Kliniken zu mehr Kooperation auf

Die KBV präsentiert ein eigenes Gutachten über die Kosten ambulanter Notfallbehandlungen. Sie wirft der Krankenhausgesellschaft vor, mit falschen Zahlen zu operieren.

Von Susanne Werner Veröffentlicht:

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) setzt auf regionale Kooperationen zwischen Kliniken und Vertragsärzten, um die Notfallversorgung besser zu koordinieren. Laut KBV-Chef Dr. Andreas Gassen sollten Portalpraxen nur an einzelnen Kliniken eingerichtet werden, die entweder von Vertragsärzten oder in Kooperation mit Klinikärzten betrieben werden. Entweder ein niedergelassener oder ein stationär-tätiger Arzt sollte den Patienten bei der Ankunft im Krankenhaus begutachten und über seine Weiterbehandlung – sei es in der Klinik oder in einer Praxis – entscheiden.

Gassen kündigte auch an, die Rufnummer 116 117 für den ärztlichen Bereitschaftsdienst bekannter machen zu wollen. Mit Blick auf die anstehende Verhandlung zum neuen Vergütungssystem für den Notdienst sprach sich Gassen dafür aus, nur für Notfallpatienten mit besonders aufwändigen Behandlungen diagnoseabhängige Zuschläge aufzunehmen.

Die KBV geht davon aus, dass die ambulante Notfallbehandlung in Kliniken höchstens zwischen 600 und 791 Millionen Euro kosten dürfte. Hintergrund ist ein aktuelles Gutachten des Gesundheitsökonomen Professor Günter Neubauer, das vom Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi) in Auftrag gegeben worden war. Die KBV kontert damit eine Forderung der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Die DKG hatte in einem eigenen Gutachten von 2015 das Defizit auf eine Milliarde Euro veranschlagt. Im Streit um die Notfallversorgung hat der Gesetzgeber mit dem Krankenhausstrukturgesetz den Druck erhöht. Dieses sieht vor, dass die Vergütung bis Jahresende 2016 auszuhandeln ist. Mitte der Woche treffen sich dazu KBV, DKG und GKV-Spitzenverband im ergänzten Bewertungsausschuss.

Laut Zi werden jährlich etwa zehn Millionen Patienten in den Kliniknotaufnahmen ambulant behandelt. Der überwiegende Teil davon benötigt keine dringliche Diagnostik und Therapie und sei im ärztlichen Bereitschaftsdienst oder in der vertragsärztlichen Versorgung bestens aufgehoben. Lediglich drei Prozent von ihnen seien entsprechend schwer erkrankt, dass eine ambulante Krankenhausbehandlung angemessen ist.Auf Basis des eigenen Gutachtens wirft die KBV der DKG vor, mit fragwürdigen Daten und einer unzulässigen Kostenkalkulation zu argumentieren sowie falsche Schlussfolgerungen zu ziehen. Neubauer kritisiert vor allem, dass die befragten Kliniken nicht repräsentativ seien und dass sich die Kostenkalkulation nicht auf den ambulanten Bereich übertragen lasse. Auch müsse berücksichtigt werden, dass die Kliniken im DRG-System einen Zuschlag von 50 Euro pro Patient in der Notfallversorgung erhalten. Die Notfallversorgung sei für viele Kliniken "betriebswirtschaftlich existenziell", da sie darüber die Auslastung ihrer Betten steuern könnten. "Eine Klinik, die diese schließt, wird bald selbst geschlossen", sagte Neubauer.

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