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KBV rechnet mit Gesetzgebung ab
Versorgungsstärkungsgesetz, E-Health-Gesetz, Anti-Korruptions-Gesetz und mehr: Die KBV hat eine Bilanz der Gesetzgebungsverfahren gezogen, die jüngst auf den Weg gebracht wurden. Und die fällt sehr gemischt aus.
Veröffentlicht:BERLIN. Der "Masterplan Medizinstudium 2020" steht unmittelbar vor dem Start. Eine erste Arbeitssitzung ist am kommenden Dienstag, 7. Juli, im Bundesgesundheitsministerium angesetzt.
Ob sich die Erwartungen an den Plan vollständig erfüllen, hat KBV-Vorstand Regina Feldmann angezweifelt. Eine zielgerichtete Auswahl von Studienbewerbern lasse sich aus verfassungsrechtlichen Gründen voraussichtlich nur schwer einführen, sagte Feldmann am Mittwoch in Berlin.
Die wissenschaftliche Literatur kenne zudem keine Kriterien, anhand derer geeignete Bewerber ausgesucht werden könnten.
Geplant war unter anderem, Bewerber bevorzugt zu behandeln, die sich nach dem Studium in ihren Heimatregionen als Landärzte niederließen.
Die Förderung der Praxisnähe in der Ausbildung und die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studienverlauf sind weitere Schwerpunkte des Masterplans. Das Fach Allgemeinmedizin sei in vielen der 33 medizinischen Fakultäten nur schwach sichtbar.
Kritik am Versorgungsstärkungsgesetz
Bei einem Resümee der gesundheitspolitischen Vorhaben der großen Koalition kritisierte Feldmann, dass es nach wie vor keine gesetzliche Vorgabe für eine Förderstruktur der ambulanten Weiterbildung gebe.
Dass mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Kompetenzzentren eigens gefördert werden, strich Feldmann als positiv heraus. Solche Zentren, die für junge Ärzte eine nahtlose Weiterbildung organisieren, gibt es bislang nur in Baden-Württemberg und Hessen.
Dort haben sich Feldmann zufolge die Weiterbildungszeiten von im Schnitt 8,4 Jahren auf sechs Jahre verkürzt.
Als Signal für zukünftige Entwicklungen wertete Feldmann die Tatsache, dass das von der KBV vorgeschlagene Stiftungsmodell zur Finanzierung der Weiterbildung im Gesetzestext bereits erwähnt worden ist.
Das Versorgungsstärkungsgesetz verfehle seine ursprünglichen Ziele, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. Es markiere eine Schwächung der ambulanten selbstständigen Versorgungsstrukturen.
Da die niedergelassenen Ärzte durch das Gesetz nicht mit Honorarkürzungen oder Einschränkungen ihrer beruflichen Freiheiten konfrontiert würden, blieben die von dem Gesetz ausgelösten kritischen Entwicklungen von der Ärzteschaft eher unbemerkt.
Ein kommunales MVZ störe einen niedergelassenen Arzt nicht. Tatsächlich handele es sich dabei aber um einen Systembruch.
Ärztliche Kooperation kriminalisiert?
Besorgt zeigte sich Gassen über die geplanten Regelungen im Korruptionsgesetz. Die "Lex Ärzte" sei zwar vom Tisch, weil das Gesetz alle Heilberufe erfasse. Er befürchte aber, dass ärztliche Kooperationen kriminalisiert werden könnten.
"Bei allen Kooperationen fließt Geld", sagte Gassen. Es müsse dringend eine deutliche, rechtssichere und belastbare Abgrenzung erwünschter Formen der Zusammenarbeit von unerwünschten geben.
Mit Blick auf das E-HealthGesetz forderte Gassen eine stärkere Verpflichtung der PVS-Hersteller, den geplanten Medikationsplan technisch zu unterstützen. Gleiches gelte für das Interoperabilitätsverzeichnis.
Dass die Ärzte nicht in der mit dem Präventionsgesetz installierten Nationalen Präventionskonferenz sitzen, kritisierte Feldmann. Sie zeigte sich zuversichtlich, dass dies in der Zukunft neu verhandelt werden könne.