KBV warnt vor drohendem Ärztemangel

BERLIN (hom). In Deutschland droht in den nächsten Jahren ein eklatanter Mangel an niedergelassenen Ärzten. Prognosen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zufolge müssen allein in den nächsten fünf Jahren knapp 28 000 Arztsitze neu besetzt werden.

Veröffentlicht:
Knappes Gut: Laut KBV müssen demnächst tausende Arztsitze neu besetzt werden.

Knappes Gut: Laut KBV müssen demnächst tausende Arztsitze neu besetzt werden.

© Foto: ill/sth

Bis zum Jahr 2019 könnten sogar rund 58 400 Arztsitze im niedergelassenen Sektor vakant sein, sagte KBV-Chef Dr. Andreas Köhler am Dienstag in Berlin. Das seien mehr als die Hälfte aller Vertragsarztsitze. Zwar habe es zuletzt noch einen Anstieg bei den Arztzahlen gegeben. In den kommenden Jahren aber werde sich die Situation dramatisch zuspitzen. Insbesondere Hausärzte würden dann knapp.

Als Grund für den drohenden Arztmangel führte Köhler die demografische Entwicklung an. "Die Ärzteschaft ist überaltert." Angesichts dieser Entwicklung müsse die derzeitige Versorgungsplanung für Haus- und Fachärzte dringend reformiert werden. "Die Versorgungsplanung muss flexibler werden und die besonderen Bedürfnisse von Dörfern, Klein-, Mittel- sowie Großstädten berücksichtigen", betonte Köhler. Für strukturschwache Regionen regte er eine Filialisierung an: Haus- und Fachärzte könnten dabei im Wechsel und an bestimmten Tagen in Arztstationen Patienten versorgen. Finanziert werden sollten die Einrichtungen von den Gemeinden. Dass in fünf Jahren noch in jedem Dorf ein Hausarzt rund um die Uhr praktiziere, sei ein wenig realistisches Szenario, so Köhler. "Dafür fehlen schlichtweg die Ärzte."

Um den Beruf des Arztes attraktiver zu machen, plädiert die KBV zudem für eine neue Art der Vergütung. Vertragsärzte sollten nicht länger pauschal nach Fallzahlen, sondern nach dem Aufwand an Zeit honoriert werden, den sie für einen Patienten benötigen. "Mehr Geld muss das nicht zwingend kosten", betonte Köhler.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Die KBV und die Kakophonie

Lesen Sie dazu auch: KBV strebt Honorar nach Zeitaufwand an

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bewertungsausschuss

Portopauschale klettert auf 96 Cent

Kommentare
Dr. Nabil Deeb 13.01.201012:18 Uhr

In einem Sozial – Rechtsstaat mit Wissensgesellschaft ist die Multi – Level – Marketing – Medizin kontraindiziert . !





Nabil DEEB
Arzt – Physician – Doctor
PMI-Registered Doctors''Association
53140 Bonn / GERMANY



In einem Sozial – Rechtsstaat mit Wissensgesellschaft ist die Multi – Level – Marketing – Medizin kontraindiziert . !



Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Sozial – Rechtsstaat .

Flächendeckende bleibt die medizinische Versorgung bei diesem chronisch pathologischen Gesundheitssystem in Gefahr .

Jeder Bürger in Deutschland hat gemäß Artikeln 1 ; 3 , 6 ; 19 und 20 des Grundgesetzes ( = GG ) , das Recht auf eine medizinische Versorgung .

Die Bezeichnung als Sozial- oder Wohlfahrtsstaat, bezieht sich .. nicht auf den Staat allein, sondern auf die, Vermittlung zwischen marktgesellschaftlicher Privatsphäre und rechtsstaatlicher Öffentlichkeit .

In Deutschland wird das Prinzip der Generationengerechtigkeit seit Jahrzehnten latent verletzt.

Leider deuten wirtschaftliche Trends seit einiger Zeit an, dass es der nächsten Generation einmal wirtschaftlich schlechter gehen wird, als der heutigen.

Der Sozialstaat steht in der ausgeprägten Pflicht, das womöglich die medizinische Versorgung seiner Bürger gemäß Artikel 12 der Menschenrechte zu garantieren .


Die Unterschiede im Ergebnis der Lebensmöglichkeiten des einzelnen können in der solidarischen Gemeinschaft einer Republik nur so lange als gerechtes Ergebnis individueller Freiheitsbetätigung akzeptiert werden, wie nicht aus den materiellen Ungleichgewichtslagen stahlharte Strukturen der Freiheitsverengung erwachsen. Wenige dürfen nicht selbstherrlich über die Lebensbedingungen der vielen herrschen.

Die Bezeichnung als Sozial- oder Wohlfahrtsstaat, bezieht sich ... nicht auf den Staat allein, sondern auf die, Vermittlung zwischen marktgesellschaftlicher Privatsphäre und rechtsstaatlicher Öffentlichkeit .

Generationengerechtigkeit ist erreicht, wenn die heutige Generation der nächsten Generation die Möglichkeit gibt, sich ihre Bedürfnisse mindestens im gleichen Ausmaß wie die heutige Generation zu erfüllen .

Artikel 12 der Menschenrechte ist nur in einigen hoch entwickelten Ländern mit Wissensgesellschaft , in der kognitive Fähigkeiten und individuelles und kollektives Wissen zur Grundlage des sozialen und ökonomischen Zusammenlebens werden.

Grundrechte sind als menschenrechtliches Prinzip unantastbar Art.19 des deutschen Grundgesetzes ( = GG ) .


Es ist geklärt, dass Berufsausübungsregelungen vom Gesetzgeber getroffen werden können, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Grundrechtsbeschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 46, 246 <256 f.> m.w.N.). Dabei ist die Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung eine Gemeinwohlaufgabe von hohem Rang (vgl. BVerfGE 68, 193 <218>). Zur Verwirklichung dieses Ziels darf der Gesetzgeber gerade auch die Leistungserbringer innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung in die Pflicht nehmen, denen andererseits besondere Vorteile durch die Einbeziehung in das öffentlich-rechtliche System des Vertragsarztrechts erwachsen. Im Rahmen ihrer Einbeziehung unterliegen sie in erhöhtem Maße der Einwirkung sozialstaatlicher Gesetzgebung, durch die zur Sicherung der finanziellen Stabilität in das System regulierend eingegriffen wird (vgl. BVerfGE 68, 193 <221>).



Der Arzt und die Haftung :-

Die Ausübung des Arztberufes unterliegt der Berufsfreiheit nach Art. 12 GG.
Das ärztliche Standesrecht schreibt lediglich fest, dass der Arzt seinen Beruf nach seinem Gewissen, den Geboten der ärztlichen Ethik und der Verfassungs- und arztrechtliche Grenzen und Leitlinien Menschlichkeit ausübt. Der Arzt braucht und darf sich nicht zu Maßnahmen drängen lassen, die bestimmten Methoden oder seinem Gewissen wider

Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung

Blick in den Deutschen Bundestag

© Jens Krick / Flashpic / picture alliance

Entbudgetierung ante portas

Gesundheitsausschuss billigt abgespecktes Versorgungsgesetz der Ex-Ampel

Das Logo der Weltgesundheitsorganisation ist am Hauptsitz der WHO in Genf zu sehen.

© Anja Niedringhaus/AP/dpa

Kolumne „Hörsaalgeflüster“

Wer zahlt den Preis? Die globalen Folgen des WHO-Austritts der USA