Sachsen
KV legt Übersicht zu Fördermaßnahmen für 2021 vor
Die KV Sachsen hat vergangenes Jahr 134 Fördermaßnahmen mit einem Volumen von rund acht Millionen Euro bewilligt. Ein Ziel: die Abwendung von Unterversorgung. Eine Maßnahme blieb hinter den Erwartungen zurück.
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Gelder von Fördermaßnahmen sind vor allem in Gebiete mit drohender ärztlicher Unterversorgung geflossen, berichtet die KV Sachsen.
© Armin Weigel / dpa
Dresden. Die Nachfrage nach finanzieller Förderung von Fortbildungen zum nicht-ärztlichen Praxisassistenten (NäPa) ist in Sachsen vergangenes Jahr geringer ausgefallen als erwartet. Das geht aus einer Auswertung der KV Sachsen für 2021 hervor. Die Analyse liegt der Ärzte Zeitung vor.
Die Nachfrage nach der NäPa-Förderung sei hinter den Erwartungen zurückgeblieben, heißt es in der Zusammenstellung der KV. Die Förderung war 2021 eingeführt worden. Über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren werden dabei monatlich 200 Euro gezahlt. Vergangenes Jahr seien dafür sechs Anträge eingegangen.
Deshalb habe der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nachgesteuert und eine alternative Förderung der NäPa-Fortbildung als Einmalzahlung entwickelt. Das ist seit April dieses Jahres möglich. Hier wird nach erfolgreicher NäPa-Fortbildung einmalig eine Summe von 3500 Euro gezahlt.
Kaum Nachfrage bei NäPa-Fortbildungsförderung
Da sich die Auswertung der KV Sachsen auf 2021 bezieht und diese neue Möglichkeit erst seit diesem April existiert, findet sich in den Unterlagen noch keine Erhebung, wie gut die Einmalzahlung nachgefragt wird.
Insgesamt hat die KV Sachsen vergangenes Jahr 134 Fördermaßnahmen bewilligt. Dafür seien rund acht Millionen Euro ausgegeben worden. Das betrifft die verschiedenen Förderungen zur Abwendung von Unterversorgung und bei zusätzlich lokalem Versorgungsbedarf. Der höchste Anteil an Förderungen entfiel demnach auf die Region Chemnitz. Hier wurden 86 Anträge bewilligt. In der Region Dresden waren es 40 Förderungen, in der Region Leipzig acht.
Am häufigsten wurden laut KV die Förderpauschale und der Mindestumsatz beantragt und bewilligt. Bei der Förderpauschale ist eine Einmalzahlung von bis zu 100.000 Euro vorgesehen, wenn eine Praxis übernommen oder neu gegründet oder wenn ein Arzt oder ein Psychotherapeut angestellt wird. Dafür wurden 58 Anträge bewilligt. Ebenfalls 58 Anträge wurden für den Mindestumsatz genehmigt. Beim Mindestumsatz handelt es sich um ein Garantiehonorar für die ersten beiden Jahre der vertragsärztlichen Tätigkeit.
Abwendung drohender Unterversorgung als Ziel
Ebenso gut angenommen worden seien die Maßnahmen Hausarzt auf Probe und Quereinstieg Allgemeinmedizin, hieß es. Beim Hausarzt auf Probe gibt es 18 Monate lang je 7500 Euro pro Monat für Fachärzte der Inneren Medizin, die Erfahrungen in einer Hausarztpraxis sammeln wollen. Dafür wurden fünf Anträge bewilligt.
Beim Quereinstieg Allgemeinmedizin werden bis zu zwei Jahre lang je 2500 Euro monatlich an Fachärzte gezahlt, die eine zweite Facharztweiterbildung zum Allgemeinmediziner absolvieren. Hierfür wurden sieben Anträge genehmigt. Generell seien die Gelder der Fördermaßnahmen am meisten in Gebiete mit drohender Unterversorgung geflossen. Bei Hausärzten hätten regional am stärksten Mediziner in den Gebieten Chemnitz, Annaberg-Buchholz, Döbeln und Löbau die Förderungen in Anspruch genommen. (sve)