Nordrhein-Westfalen
KVen handeln Vertrag zur Flüchtlingsversorgung aus
DORTMUND. In Nordrhein-Westfalen verhandeln die beiden Kassenärztlichen Vereinigungen mit der Landesregierung über einen Vertrag zur medizinischen Versorgung der Flüchtlinge durch niedergelassene Ärzte.
Er soll das Vorgehen bei Erstuntersuchungen und eventuell notwendigen Behandlungen der Flüchtlinge in den zentralen Einrichtungen des Landes regeln, berichtete der Vize-Vorsitzende der KV Westfalen-Lippe Dr. Gerhard Nordmann bei der jüngsten Vertreterversammlung.
Während das Landesgesundheitsministerium das Vorhaben von Anfang an unterstützt habe, sei das Innenministerium zögerlich gewesen, habe inzwischen aber auf den gemeinsamen Vertragsentwurf der KVen und des Gesundheitsministeriums reagiert.
Noch sei das Engagement vieler niedergelassener Ärzte und besonders der schon im Ruhestand befindlichen Ärzte groß, betonte Nordmann.
"Ich fürchte aber: Ohne die dringend erwarteten verlässlichen Strukturen in Abrechnung und Verordnung werden auf Dauer viele Kollegen ihren Einsatz wieder zurückfahren."
"Abwicklung über KV wäre sinnvoll"
Die KVen würden sich um das Thema kümmern, obwohl sie nur für die Versorgung von GKV-Versicherten zuständig sind, hatte der Vorsitzende der KV Nordrhein Dr. Peter Potthoff zuvor betont. "Aber wir könnten diese Versorgung leisten, und die Abwicklung über die KV wäre sinnvoll", sagte er.
Der Hausärzteverband Nordrhein hat angekündigt, dass er Praxisteams in überregionalen Informationsveranstaltungen in Aachen, Düsseldorf und Bonn über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der medizinischen Versorgung von Asylbewerbern und Flüchtlingen schulen will.
Dabei geht es um die erforderlichen Informationen zu Kostenträgern, Leistungsanspruch und Abrechnung, Verpflichtungen bei der Indikation, Impfung, Heilmittel sowie zur stationären Behandlung.
Der stellvertretende Vorsitzende des Verbands Dr. Oliver Funken hat der KV Nordrhein bei der Organisation der Versorgung der Flüchtlinge eine enge Kooperation angeboten. (iss)