Windeln, Rollator und Co.

Kasse darf Zuzahlung mehrfach einfordern

Ein Rollator, wiederholte Zuzahlung? Das geht, erklärt die Regierung. Vereinbart eine Kasse Versorgungspauschalen mit dem Hilfsmittelanbieter, wird nach Ablauf der festgelegten Frist eine neue Zuzahlung fällig.

Florian StaeckVon Florian Staeck Veröffentlicht:

BERLIN. Zuzahlungen sind unbeliebt bei GKV-Versicherten – und liefern immer wieder Stoff für politischen Streit. Kann es sein, dass ein Versicherter für ein Hilfsmittel mehrfach zur Kasse gebeten wird? Ja, ein solches Vorgehen muss im Einzelfall nicht rechtswidrig sein, hat die Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der Linken im Bundestag erklärt.

Bei den Zuzahlungen für Hilfs- und Heilmittel geht es nicht um Kleckerbeträge: 785 Millionen Euro mussten GKV-Versicherte allein für dieses Leistungssegment im vergangenen Jahr an Zuzahlungen aufbringen. Das entspricht einem Anstieg von 36,5 Prozent im Vergleich zu 2010.

Aufgegriffen hat die Linksfraktion die Klage eines Versicherten der AOK Baden-Württemberg. Dieser hat sich gegen eine erneute Zuzahlungsforderung für einen Rollator gewehrt, der auf Dauer verordnet wurde und der auch nicht ausgetauscht werden sollte. Zuzahlungen, erläutert die Regierung, werden auch auf Versorgungspauschalen erhoben, die die Kassen an Leistungserbringer entrichten, um den Versorgungsbedarf ihrer Versicherten für einen bestimmten Zeitraum sicherzustellen. Die Einzelheiten dazu sind in einem Rundschreiben der Spitzenverbände der Kranken- und Pflegekassen vom 18. Dezember 2007 festgehalten: "Sofern der vertraglich festgelegte Versorgungszeitraum die übliche Lebensdauer eines Produktes widerspiegelt, entsteht bei Fälligwerden einer weiteren Pauschale eine neue Zuzahlung".

Das sei "rechtlich nicht zu beanstanden", so die Regierung, und gehe konform mit den Zuzahlungsregeln in Paragraf 33 Absatz 8 Satz 1 SGB V. Denn zum Leistungsumfang des Versicherten gehöre nicht nur das Produkt – beispielsweise Rollstühle oder Beatmungsgeräte –, sondern auch Serviceleistungen wie Beratung, Einweisung oder Wartung. Grund für eine rechtliche Klarstellung gibt es aus Sicht der Regierung nicht.

Zahlen darüber, wie viele Versicherte jährlich für erneute Zuzahlungen für Hilfsmittel zur Kasse gebeten werden, lägen der Regierung nicht vor, heißt es. Auch seien Kassen vom Bundesversicherungsamt bisher nicht angehalten worden, das mehrmalige Einfordern von Zuzahlungen zu unterbinden. Für die Linksfraktion fordert der Abgeordnete Harald Weinberg, Sprecher für Krankenhauspolitik und Gesundheitsökonomie, jenseits dieses Sonderfalls grundsätzliche Änderungen: "Zuzahlungen gehören abgeschafft. Denn sie treffen vor allem chronisch Kranke und Menschen mit geringem Einkommen hart."

Im Fall des Versicherten der AOK Baden-Württemberg kam es nicht zu einer gerichtlichen Klärung. Im Februar dieses Jahres habe sich die Kasse bereit erklärt, auf die Zuzahlung zu verzichten. Der Versicherte habe die Klage daraufhin für erledigt erklärt, berichtet die Linksfraktion.

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