Prävention

Kassen: Anbieter dürfen Kurse auch digital anbieten

Versicherte, die Präventionskurse der Kassen vor der Coronavirus-Pandemie begonnen haben, können diese eventuell digital weiterführen. Die Kassen haben Sonderregeln beschlossen, auch zu den Zuschüssen.

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Präventionskurse dürfen jetzt auch digital angeboten werden.

Präventionskurse dürfen jetzt auch digital angeboten werden.

© Robert Kneschke / stock.adobe.com

Berlin. Befristet bis zunächst zum 30. September können Anbieter von Präventionskursen diese auch digital durch- beziehungsweise fortführen. Das haben die Krankenkassen, die an der Zentralen Prüfstelle Prävention beteiligt sind, beschlossen.

Dazu gehören der Verband der Ersatzkassen (vdek), der AOK Bundesverband, der BKK Dachverband, die IKK Classic, die Knappschaft sowie die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

„Mit der Möglichkeit, in der Krisensituation vorläufig auf digitale Angebote umzustellen, wollen die Krankenkassen möglichst viele Präventionsangebote für ihre Versicherten aufrechterhalten. Damit und mit vielen weiteren Sonderregelungen möchten die Krankenkassen aber auch ganz gezielt die Kursanbieter und Kursleiter unterstützen und zum Infektionsschutz beitragen“, erklärte Melanie Dold, geschäftsführende Leiterin der Zentralen Prüfstelle Prävention beim Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) per Pressemitteilung.

Weitere Sonderregelungen:

  • Anbieter können Nachholtermine anbieten

Neben der Möglichkeit begonnene oder im Zeitraum der Kontaktbegrenzungen geplante Präsenzkurse online durchzuführen, können die Anbieter ihre Kurse auch vorübergehend aussetzten. Die verbleibenden Kurseinheiten müssen sie bis 31. Dezember 2020 nachholen.

  • Zusatzqualifikationen auch digital

Kursleiter können Zusatzqualifikationen ab sofort auch digital erwerben. Auch Einweisungen in Kurse sind auf elektronischem Weg möglich. Die bisher vorgeschriebene Präsenzpflicht entfällt bis 30. September.

  • Zuschuss auch für abgebrochene Angebote

Wird ein Kurs aufgrund der Corona-Pandemie vorzeitig beendet und kann er auch nicht fortgeführt werden, bekommen Versicherte von ihrer Krankenkasse mindestens eine Erstattung auf der Basis der durchgeführten Termine/Kurseinheiten. (ato)

Weitere Infos unter: www.zentrale-pruefstelle-praevention.de; www.gkv-spitzenverband.de

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