Pflegepersonalstärkungsgesetz
Kassen-Unmut wegen Spahns „Lex Schlaganfall“
Die Kassen holen sich von den Krankenhäusern oft Geld nachträglich zurück, weil sich die Rechtslage geändert hat. Das will die Koalition ändern. Ärger mit den Krankenkassen ist programmiert.
Veröffentlicht:BERLIN. Ein Änderungsantrag zum Pflegepersonalstärkungsgesetz droht die Schlaganfallversorgung in Deutschland zu schwächen. Das haben Vertreter der Krankenhäuser angedeutet.
Grund seien mögliche Nachforderungen der Kassen in dreistelliger Millionenhöhe. Die Rede ist von rund 300 Millionen Euro. Betroffen wären rund 300 Häuser.
Die Krankenkassen haben ihrerseits die geplante Änderung zum Anlass genommen, eine „Prozesslawine“ anzukündigen, um die von einer verkürzten Verjährungsfrist bedrohten Ansprüche zu retten.
Krankenkassen haben am Wochenende in Sonderschichten Klagen vorbereitet, um möglichst viele Ansprüche vor der Verabschiedung des Gesetzes am kommenden Freitag (9. November) zu sichern.
Rückwirkende Rechtsänderungen säten vor allem dann Zweifel an der Rechtssicherheit, wenn sie in einer Hauruck-Aktion noch schnell vor der endgültigen Beschlussfassung in ein neues Gesetz eingebaut werden sollten, sagte GKV-Verbandssprecher Florian Lanz dazu dem „Handelsblatt“.
Längere Verjährungsfrist gefordert
Fahrplan zum Gesetz
Die Änderungsanträge zum Pflegepersonalstärkungsgesetz sollen am Dienstag von den Gesundheitspolitikern und anschließend von den Fraktionen beraten werden.
Am 9. November steht das Personalstärkungsgesetz zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung des Bundestags.
Das Gesetz soll im Wesentlichen am 1. Januar in Kraft treten.
Unterstützung erhielt die Kassenseite am Montag von der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände. Es könne nicht sein, dass Versicherte und Arbeitgeber als Beitragszahler den Schaden hätten, weil Krankenhäuser zuviel abrechneten, hieß es auf Arbeitgeberseite. Die Arbeitgeber sitzen im Aufsichtsrat des GKV-Spitzenverbands.
Am Dienstag wird der Änderungsantrag voraussichtlich zunächst in den gesundheitspolitischen Arbeitsgruppen der Fraktionen von Union und SPD abschließend beraten. Dann übernehmen die Gesamtfraktionen.
Der Änderungsantrag Nummer 6, der der „Ärzte Zeitung“ vorliegt, formuliert schlicht, dass Ansprüche der Krankenhäuser auf erbrachte Leistungen nach zwei statt wie bisher vier Jahren verjähren sollen.
Gleiches gilt für Nachforderungen von Krankenkassen. Geht es nach den Regierungsfraktionen, sollen sie auf vor 2017 entstandene Ansprüche auf Rückzahlung zu viel geleisteter Krankenhaus-Vergütungen verzichten müssen.
Die Verbindung zwischen dem Antrag und – um ein gleichermaßen aktuelles wie prominentes Beispiel zu nennen – der Schlaganfallversorgung ergibt sich aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG). Die Kasseler Richter hatten im Juli geurteilt, dass die gesonderte Fallvergütung für Krankenhäuser mit Schlaganfallversorgung von deutlich strenger als bisher formulierten Voraussetzungen abhängig gemacht werden müsse.
Bislang erhielten die Häuser die Vergütung, auch wenn sie die Patienten innerhalb einer reinen Transportzeit von 30 Minuten Richtung eines spezialisierten Zentrums weiterverlegen mussten.
Das BSG hatte dagegen entschieden, die 30 Minuten begännen bereits mit der Entscheidung zum Transport überhaupt. Sie machten also das die Vergütung auslösende Zeitfenster deutlich enger.
Steilvorlage für Rückforderungen
Damit habe das Gericht den Kassen eine Steilvorlage für Rückforderungen geliefert, heißt es bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft. „Jüngstes Beispiel sind Neuinterpretationen zu Fahrtzeiten bei Schlaganfallpatienten“ sagte DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.
Sie würden von den Kassen zum Anlass genommen, tausendfach Schlaganfallbehandlungen, die allesamt ohne medizinische Beanstandungen erbracht worden seien, bis zu vier Jahren rückwirkend mit Kürzungen zu belegen.
Die Klageverfahren bedrohten die Existenz von Kliniken, so Baum.
Das wollen Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und die Regierungsfraktionen offenbar verhindern. Hintergrund des Manövers sind zwei weitere, eher unscheinbar daherkommende Änderungsantrage (Nr. 11 und 12).
Demnach soll das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz ermächtigt werden, die ICD-Codierung sowie den Operations- und Prozedurenschlüssel, nach dem solche Vorgänge wie der Transport von Schlaganfallpatienten berechnet werden, nachträglich auch für die Vergangenheit klarzustellen.
So sollen Unsicherheiten bei der Auslegung der Abrechnungsgrundlagen, unter anderem aufgrund von BSG-Urteilen, sowie Klagen der Kassen gegen die Krankenhäuser vermieden werden.
Sowohl den Kassen als auch den Krankenhäusern sei das Verfahren zuzumuten, heißt es in der Gesetzesbegründung.