Urteil

Kassen können Verträge für Impfstoffe nicht einfach kündigen

Trotz einer Gesetzesänderung können Krankenkassen bestehende Exklusivverträge mit der Pharmaindustrie über die Lieferung von Grippe-Impfstoffen nicht einfach kündigen - so ein aktueller Eilentscheid.

Veröffentlicht:

CELLE. Trotz einer Gesetzesänderung können Krankenkassen bestehende Exklusivverträge mit der Pharmaindustrie über die Lieferung von Grippe-Impfstoffen nicht einfach kündigen. Neues Recht greife nicht in alte Verträge ein, begründete das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen seinen am Montag veröffentlichten Eilentscheid.

Das klagende Pharmaunternehmen aus Hannover, das mit elf Krankenkassen Rabattverträge über Grippeimpfstoffe für den nächsten und übernächsten Winter geschlossen hatte, bezifferte seinen drohenden Schaden auf 1,8 Millionen Euro. (AZ: L 4 KR 307/17 B ER)

Mit ihrem Entscheid stellten sich die Celler Richter gegen die Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums. Dieses hatte in einem Rundschreiben in diesem Jahr exklusive Verträge für hinfällig erklärt.

Die Möglichkeit von Rabattverträgen war erst 2015 durch eine Gesetzesänderung ermöglicht worden. Als Gegenleistung für den Rabatt verpflichteten sich die Kassen zur ausschließlichen Versorgung ihrer Versicherten mit den Medikamenten des Herstellers.

Nachdem diese Norm jedoch durch den Gesetzgeber 2017 ersatzlos zurückgenommen wurde, kündigten die Kassen die Verträge und schlossen neue Rabattverträge mit Apothekerverbänden. Nach ihrer Ansicht fällt von 2017 die Exklusivität aller Verträge weg.

Diese vom Bundesgesundheitsministerium verbreitete Interpretation sei rechtlich unerheblich, stellte das Landessozialgericht fest. Bei der Streichung der Rabattmöglichkeit sei lediglich gesagt worden, dass bestehende Verträge nicht verlängert werden können. (dpa)

Jetzt abonnieren
Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

EvidenzUpdate-Podcast

NVL-„Jubel“, SCOT-HEART-Kritik – und die Soundmaschine

Schlecht für die Augen?

„Gutes" HDL-Cholesterin mit erhöhtem Glaukomrisiko assoziiert

Ernährung

Salzersatz senkt offenbar Risiko für Schlaganfall-Rezidive

Lesetipps
Personen greifen nach einer Angel mit Geldscheinen.

© mitay20 / stock.adobe.com

FAQ zum Zuschuss für angehende Ärzte

Weiterbildung: So kommen Sie an die Facharzt-Förderung

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung