Faire-Kassenwahl-Gesetz
Kassenreform lässt weiter auf sich warten
Ein ambitioniertes Reformvorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, das „Faire-Kassenwahl-Gesetz“, kommt scheinbar nicht richtig vom Fleck.
Veröffentlicht:BERLIN. Die Verabschiedung des sogenannten Faire-Kassenwahl-Gesetzes (FKWG) im Bundeskabinett lässt voraussichtlich weiter auf sich warten. Aus Kassenkreisen hieß es am Dienstag, eigentlich habe sich die Ministerrunde an diesem Mittwoch mit dem von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegten Gesetzentwurf beschäftigen wollen.
Dazu werde es aber wohl nicht kommen, wie im Anschluss an eine Koalitionsrunde aus Unions- und SPD-Politikern mit dem Bundesgesundheitsministerium durchgedrungen ist. Ein Kabinettsbeschluss sei frühestens für den 9. Oktober vorgesehen, hieß es.
Der Entwurf für das FKWG liegt bereits seit diesem Frühjahr vor. Zuletzt war es merklich still um die Reform geworden. Das geplante Gesetz birgt auch einiges an politischem Sprengstoff.
Widerstand gegen bundesweite Öffnung aller Kassen
Bislang sieht der Entwurf neben einer Weiterentwicklung des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs (Morbi-RSA) zwischen den Krankenkassen auch die bundesweite Öffnung regional tätiger Kassen wie den Ortskrankenkassen und einigen Innungs- und Betriebskrankenkassen vor.
Das hatte bei den für die AOKs zuständigen Ländern ein kollektives Nein provoziert. Auch Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte betont, Spahn könne sich sein Vorhaben „von der Backe“ putzen.
Während sich beim Neuzuschnitt des RSA mögliche Konsenslinien abzuzeichnen scheinen – insbesondere was die Einführung des sogenannten Krankheitsvollmodells und die Aufteilung der Kassenaufsichten nach Finanz- und Versorgungsfragen betrifft – dürfte die geplante bundesweite Öffnung regionaler Kassen nach wie vor auf Widerstand stoßen. Gegen den Länderwillen kriegt Spahn das Gesetz aber nicht auf die Schiene gesetzt.
Beobachter halten es denn auch für gut möglich, dass der Passus der bundesweiten Öffnung im Kabinettsentwurf nicht mehr auftaucht und sich somit als „roter Luftballon“ erweist. Auf jeden Fall dürfte der ursprüngliche Fahrplan der Koalition für das FKWG nicht eingehalten werden können.
Dass das Gesetz noch bis Ende des Jahres in Kraft tritt, halten Beobachter jedenfalls für eher unwahrscheinlich. (af/hom)