Kommentar zum Pflegeberufegesetz
Keine Abstriche am Niveau
Im Moment ist die Generalistik in der Pflegeausbildung noch eine Black Box. Was drin sein wird, soll Gegenstand einer Rechtsverordnung werden, die aber noch nicht vorliegt.
Solange bleibt der Entwurf des Pflegeberufegesetzes, das Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) am Freitag vorgelegt haben, nur eine Absichtserklärung.
Für Ärzte interessant dürfte sein, wie das Curriculum des generalistischen Ausbildungsgangs ausfallen wird. Davon hängt ab, mit wem sie auf den Stationen zusammenarbeiten, beziehungsweise auf wen sie treffen, wenn sie Hausbesuche in Pflegeheimen machen.
Eigentlich ist das Ziel einer Ausbildungsreform in der Pflege klar. Keiner der betroffenen Einzelberufe darf Abstriche im Niveau hinnehmen müssen. Das Niveau muss vielmehr auf allen Ebenen steigen. Die Ausbildungsdauer, um zum Beispiel OP-Assistent oder Pfleger auf Intensivstation zu werden, sollte sich nicht über Gebühr verlängern. Hier steckt sehr wohl ein Unsicherheitspotenzial für Ärzte, die darauf ein Auge haben sollten.
Vor diesem Hintergrund sind die Pläne von Union und SPD mehr als sportlich, den ersten Jahrgang von Pflege-Generalisten bereits im Januar 2018 antreten zu lassen.
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