KBV-Vorstand
Keine Alternative zu Gröhes Vorgaben
Die Vertreterversammlung der KBV stellt am Wochenende die Weichen für die Zukunft. Es herrscht "Riesenangst" vor dem Staatskommissar.
Veröffentlicht:BERLIN. Der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) steht ein arbeitsreiches Wochenende bevor. Ohne persönlich anwesend zu sein, bestimmt Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) ein Gutteil der Agenda. Wie aus KV-Kreisen verlautet, haben alle Fraktionen "eine Riesenangst vor dem Staatskommissar" - außer KBV-Chef Dr. Andreas Gassen, der die Situation gelassen sieht, wie er öffentlch bekundet hat.
Den Kommissar hatte Gröhe vor Pfingsten sehr deutlich angekündigt, falls die Vertreterversammlung am Montag folgende Beschlüsse nicht fassen sollte. Der KBV-Vorstand sieht zu den Vorgaben des Ministers keine Alternativen und empfiehlt der Vertreterversammlung "eine entsprechende Beschlussfassung". Das geht aus den Beschlussvorlagen des Vorstands für Montag hervor, die der "Ärzte Zeitung" vorliegen.
Ruhestandsbezüge von Dr. Köhler. Die Vertreterversammlung soll ihren stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Dieter Haack ermächtigen, alles zu unternehmen, um sich von für die KBV schädlichen Teilen des Vorstandsdienstvertrags mit Dr. Köhler vom 7. April 2011 zu lösen. Dabei gelte es zu prüfen, ob derzeit eine Rechtslage bestehe, die durch Anfechtung beziehungsweise Widerruf der entsprechenden Vereinbarungen zu bereinigen sei.
Die Vertreterversammlung soll in einem weiteren Punkt beschließen, von Köhler im Oktober 2015 auf dem Klageweg gegenüber der KBV geltend gemachte Ansprüche betreffend seiner Pensionszahlungen und deren Höhe abzuwehren.
Unterhaltszahlung an die Ex-Frau des früheren Hauptgeschäftsführers Dr. Rainer Hess. Die Versammlung soll den Vorsitzenden der Vertreterversammlung Hans-Jochen Weidhaas ermächtigen, 92.000 Euro von Köhler zurückzufordern. In dieser Höhe soll Köhler mit Hess Zahlungen an die geschiedene Frau von Hess vereinbart haben. Der Vorgang war Gegenstand eines Prozesses vor dem Arbeitsgericht in Köln (14 Ca 10386/13).
Streiterklärung der KBV an Köhler in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren. Die Vertreterversammlung soll ihren Vorsitzenden ermächtigen, finanzielle Ansprüche gegen Köhler durchzusetzen, die aus einer Vereinbarung Köhlers mit einer ehemaligen hochrangigen KBV-Funktionärin herrühren. Sie und die KBV tragen derzeit einen Rechtsstreit aus. Je nach Ausgang dieser Verfahren soll die KBV Regressansprüche gegen Köhler verfolgen können.
Konzept zur Abwicklung der APO KG, der Immobiliengesellschaft der KBV. Die nach Auffassung des Mministeriums nicht rechtskonforme Konstruktion soll abgewickelt werden. Das Ministerium hat die KBV verpflichtet, bis zum 23. Mai ein Gesamtkonzept dafür vorzulegen. Aus Ärztekreisen wurde am Donnerstag berichtet, dass es dafür Pläne gebe, allerdings noch nicht mit dem BMG abgestimmt.
Unterdessen arbeitet die Koalition an einer gesetzlichen Verschärfung der Aufsicht über Kassenärzte, Krankenkassen und Apotheker. Im Gespräch sind erweiterte Möglichkeiten für die Vertreter wie Aufsichtsräte Akteneinsicht zu erhalten. Angedacht ist wohl auch ein Compliance-Gremium, das Regelverstöße direkt an das Gesundheitsministerium weiterleiten können soll. Nicht ausgeschlossen wird, dass Funktionäre der Körperschaften künftig Nebeneinkünfte und Beratertätigkeiten offenlegen müssen.